Kann Vermieter Kosten auf andere umschlagen?

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https://www.mieterbund.de/index.php?id=353

Vermieter dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Sperrmüllkosten auf die Mieter des Hauses aufteilen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 137/09) damit eine langjährige Streitfrage.

Die besagte Freundin hat dem Vermieter allerdings schon gesagt, von wem der alte Trockner ist, nur leugnet die WG dieses.

Und genau deshalb darf der VM die Sperrmüllkosten dann anteilig umlegen.

Kann meine bekannte das also anfechten

Nein.

oder ist sie im Miethaus dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Ja: BGH VIII ZR 137/09. Rn 11 unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1df47e38414917b333ec9b0b8aa658b4&nr=50901&pos=0&anz=1

willkommen im Leben. wohnt man als Mieter im Mehrfamilienhaus, so kommen solche Streitthemen, vom Abfall über Reinigung bis zur nicht/abgeschlossenen Tür.

wie hoch sind die Kosten, die auf den individuellen Mieter umgelegt werden, direkt oder legal clever versteckt?

wie hoch sind die Kosten, die auf den individuellen Mieter umgelegt werden, direkt oder legal clever versteckt?

Das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. Ich glaube auch nicht, das es ihr so sehr um die Kosten geht als viel mehr ums Prinzip.

@GedankenGruetze

und genau über die Prinzipien sollte man sich Gedanken machen, bevor man in ein Mehrfamilienhaus zieht.

ich wohne auch in einem. Ich weiss, dass es hier Familien mit Kindern gibt, dass sich alle die Parkplätze oder Gemeinschaftsräume teilen, aber auch Pakete abgegeben werden können, etc pp. Auch dass sich der Vermieter um Sachen kümmern muss und nicht ich mich mit anderen Eigentümern über anteilige Sanierungsvorhaben etc. auseinandersetzen

@Sonntagskinder
und genau über die Prinzipien sollte man sich Gedanken machen, bevor man in ein Mehrfamilienhaus zieht.

Ja. Das sind alles schöne Sonntagssprüche, aber das hat nichts mit meiner Frage zu tun.

@GedankenGruetze

heute ist Donnerstag. und wenn du Fragen in der öffentlichkeit stellst, musst du akzeptieren, auch Antworten zu erhalten, die nicht in dein Wunschschema passen. Eine Bemerkung oder Analogie zu deinem User-Namen verdrücke ich mir jetzt ganz bewusst.

Der Vermieter darf die Kosten auf alle Bewohner umlegen, wenn der ursprüngliche Eigentümer des Trockners nicht bekannt ist. Dieser scheint abr ja bekannt zu sein, zumindest aus welcher Wohnung der Trockner stammt. Somit kann der Vermieter die Kosten dort einfordern.

Nein, das kann er nicht!

Es ist klar ersichtlich das dieser Trockner nur einen Eigentümer hatte und er kann dafür nicht alle Mieter in Schuldhaftung nehmen.

Es gibt nur einen (unbekannten) Täter!

@imager761

Dieses Urteil geht in Punkt 11 nur allgemein auf die Spermüllkosten (Entsorgung auf Gemeinschaftsflächen), nicht jedoch auf einen Fall wo der Eigentümer mit geringer Sorgfalt zu ermitteln ist.

Das sehe ich weiterhin differenziert!

Es ist ein Unterschied ob beim Sperrmüll illegaler Abfall (Autoreifen, Schadstoffe etc.) mit rausgestellt werden oder ob auf einmal ein Wäschetrockner im Treppenflur steht.

Auch derVermieter hat eine Schadenminderungspflicht.....

@Ursusmaritimus

Eben nicht: Sperrmüllkosten, die - wie hier - erforderlich wurden, weil unbekannte Mieter rechtswidrig Müll auf dem Flur abgestellt haben, ohne das der konkrete Verursacher ermittelt werden kann, sind umlagefähig.

@imager761

...ohne das der konkrete Verursacher ermittelt werden kann....

wurde hier ein hinreichender Ermittlungsversuch unternommen? Das verbleibt als Frage!

@Ursusmaritimus

Natürlich wurde das, wenn man der Fallschilderung folgt, aber jeder Mieter der in Frage komenden WG 'oben drüber' hat 'geleugnet', dass es sein Trockner sei oder er ihn dort unrechtmäßig abgestellt hätte.

Das Bemerkenswerte des BGH-Urteils, ist es ja gerade, dass der VM nunmehr diese Kosten schon bei der erstmaligen Beseitigung von Müll von den Gemeinschaftsflächen des Mietobjekts auch dann zu den umlagefähigen, laufenden Kosten der Müllentsorgung auf alle Mieter umlegen darf, wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter ausgelöst worden sind, ohne das der konkrete Verursacher bekannt wäre.