Haus kaufen, wie lang dürfen Mieter bleiben?

8 Antworten

Der Verkäufer muss Euch Auskunft geben, wie lange die bisherigen Mieter schon im Haus wohnen und ob nach seiner Kenntnis Gründe bestehen, die eine Eigenbedarfskündigung erschweren könnten. Härtefall!

Gibt Euch der Verkäufer keine Auskunft, habt ihr ein unbekanntes Risiko, das sofort den Kaufpreis drücken sollte. Also muss es sein Interesse sein, darüber möglichst genau Auskunft geben zu können. Er könnte sogar vorsorglich mit seinen Mietern sprechen, wie diese zu einem Umzug stehen.

Angenommen ihr erfahrt nichts näheres darüber, lasst die Finger von dem Haus. Wenn es Euch doch so sehr unter den Nägeln brennt. Schaut Euch die BGB §§ zum Thema Kündigung eines Mietvertrags an. Insbesondere Eigenbedarfskündigung.

Auf Eigenbedarf kündigen könnt ihr ab dem Zeitpunkt, wo ihr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid. Nach dem Kauf kann das bis ca. 2 Monate dauern. Dann ist die normale oder verlängerte Kündigungsfrist zu beachten (s. o.) und evt. legen die jetzigen Mieter Widerspruch ein, sodass die ganze Sache vor Gericht landet. Erst wenn das dann ausgestritten ist (1 weiteres Jahr?), könnt ihr hoffen, dass die Leute tatsächlich ausziehen.

Man kann natürlich den Wunsch der Mieter, doch umzuziehen, etwas befördern, in dem man ihnen Unterstützung anbietet. Entweder einfach als Geldbetrag oder durch Hilfe bei der Wohnungssuche (Makler, der Euch das Haus vermittelt?) oder beim Umzug (LKW gestellen etc.). Das ist dann eine Sache, die ihr, wenn es Geld kostet, zum Kaufpreis hinzu kalkulieren müßt, also ggf. beim Kaufpreis runter handeln müsst.

Fazit: Es kann recht schnell gehen, wenn man die Mieter motivieren kann und es kann bis zu mehreren Jahren dauern.

Haus kaufen, wie lang dürfen Mieter bleiben?Hallo, wir würden gern ein Haus kaufen Danke im Voraus

Zunächst einmal muss man dem Mieter wirksam kündigen, d.h. z.B. bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Grund dafür gegeben sein.

Oft werden Fehlere bei Eigenbedarfskündigungen gemacht.

und da sind Mieter drin, wie lang dürfen die nach dem Kauf bleiben?

Je nach Mietdauer und vertraglich unterschiedlich.

Bei normalen Mietverträgen:

Wohndauer bis 5 Jahre - Kündigungsfrist 3 Monate

Wohndauer ab 5 Jahre - Kündigungsfrist 6 Monate

Wohndauer ab 8 Jahre - Kündigungsfrist 9 Monate


Bei einem Vertrag mit gegenseitigem Kündigunsgsverzicht, kann man so lange nicht kündigen, wie es vereinbart wurde.

Auch bei Kauf eines Hauses nicht, denn es gilt:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.


Eine Umzugshilfe in Form von Geld bewegt so manchen Mieter, vor der eigentlichen Kündigungsfrist auszuziehen.

So lange bis der Mietvertrag durch Kündigung endet.

Kauf bricht nicht Miete ist kein Sprichwort, sondern Gesetz. BGB § 566

Bis der Mietvertrag wirksam gekündigt und die Kündigungsfrist abgelaufen ist...

Bis sie die Wohnung / Haus den Mieter wirksam kündigen. z.B. Eigenbedarf der ja sicherlich vorhanden ist. Sie wollen ja dort einziehen? Wenn es ganz schlecht läuft zieht der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht aus? dann kann er nur mit Räumungstitel aus der Wohnung entfernt werden. Diese Möglichkeit sollten Sie bei der Kaufentscheidung mitbedenken.

PS: Dem Mieter können sie erst wirksam wegen Eigenbedarf kündigen sobald die Auflassung , Grundbucheintrag erfolgt ist. Also Ihr Einzug in ihr Haus wird sich dann ca 7 Monate nach Kauf verschieben? Ca einen Monat bis alle Formalitäten wie Grundbucheintrag erledigt sind plus 3 Monate (plus 3 Monate) = 6 Monate Kündigungsfrist des Mieters.

werbon  12.11.2013, 09:10

Nachtrag:

Die Kündigungsfrist kann natürlich auch noch länger sein. Hier sollte man die Wohndauer des bisherigen Mieters kennen. Er könnte z.b. durch langfristige Mietdauer 9 Monate + 3 Monate also 12 Monate sein.