Darf der Vermieter einen ohne Erlaubnis aufgestellten Gasgrill entsorgen?
Die Mieter dürfen einen überdachten Freisitz nutzen. Nun hat einer dort ohne Einverständnis des Vermieters einen Gasgrill aufgestellt. Der hat nun gebeten, den Grill innerhalb von drei Wochen zu entfernen, sollte das nicht geschehen, werde er diesen auf Kosten des Besitzers entsorgen lassen. Darf er das?
5 Antworten
Der Vermieter hat wahrgemacht, was er rechtzeitig angedroht hat. Es ist ihm natürlich nicht zuzumuten, dass er den Grill auch noch irgendwo einlagert. Entsorgung, ich nehme an Verschrottung, ist dann auch die korrekte Maßnahme.
Da muss man unterscheiden. Der Vermieter darf den Grill entfernen, es ist eine Gemeinschaftsfläche und da kann nicht jeder seinen Kram hinstellen.
Der Vermieter hat den Eigentümer des Grills 3 Wochen Zeit geben, das Teil zu entfernen. Die Frist ist mehr als ausreichend. Was aber nicht geht, dass der Vermieter fremdes Eigentum einfach entsorgt. Der Vermieter muss den Grill einlagern und kann die Kosten dafür den Eigentümer in Rechnung stellen. Das kann also am Ende noch teuer werden als die Entsorgung.
Da der dort aufgestellte Gasgrill die Nutzung des Freisitzes für die restlichen Mieter einschränkt ist es die Pflicht des Vermieters dafür zu sorgen, dass alle Mieter die Fläche in gleichem Umfang nutzen können. Er kann deshalb verlangen, dass alle persönlichen Gegenstände der Mieter dort nichts zu suchen haben.
Wenn diese auch nach Aufforderung nicht entfernt werden darf er das selbst tun und seinen dafür notwendigen Aufwand dem betreffenden Mieter in Rechnung stellen.
Ähnliches tut der Staat doch auch: Du darfst z. B. nur ein Auto nur auf der Straße abstellen, wenn es für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, d . h. wenn Du die staatliche Erlaubnis dazu besitzt.
Ja,da es sein Grundstück ist.
Ja. Ist schon nett, ihm so lange Zeit zu geben, ihn selbst zu entfernen