Darf mich ein Jäger beim Fotografieren im Wald hindern?

13 Antworten

Sofern er das Jagdrecht inne hat darf er es in der Tat. Da du Tieren mit der Kamera nachstellst verstößt du gegen §1 des Bundesjagdgesetzes, denn auch dabei handelt es sich streng genommen bereits um Jagdausübung.

Nun ist ein solcher Fall mehr ein Ärgernis für beide Seiten, denn wirklich schwerwiegend. Ich würde die empfehlen dich im Vorfeld deiner Fototouren mit dem ortlichen Jagdausübungsberechtigten in Verbindung zu setzen. In diesem Fall habt ihr wohl einen denkbar schlechten Start erwischt. Es ist aber auch nicht so, daß es keine Möglichkeiten gäbe Tiere in der freien Wildbahn zu fotografieren und Jäger stehen diesem Hobby auch nicht grundlegend ablehnend gegenüber - möglicherweise kann du durch Kooperation auch schneller an eine gute Aufnahme kommen.

Im Bundesjagdgesetz heißt es

§ 19a Beunruhigen von Wild

Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf

Nach § 39 Abs. 1 ist das, was du getan hast, eine Ordnungswidrigkeit.

Es wäre also wirklich besser, wenn du dich künftig vorher mit den zuständigen Förstern in Verbindung setzt.

Pächter von Jagdrevieren haben generell die Anmaszung, alle Bürger möglichst aus dem Wald wegen angeblich möglichen Ruhestörungen zu vertreiben. wenn ich dann aber sehe, wie die mit ihren Fahrzeugen durch den Wald heizen, dann ist das schleichen von einen Fotografen weniger Wildtierverunsichernd als es früher Wölfe, Luchse und Braunbären früher waren. Die fehlen und der Mensch stört wohl weit aus weniger als ein durch den Wald schleichender und fotografierender Mensch. 

Viele Jagdpächter versuchen einem ein schlechtes Gewissen ein zu reden, wenn man durchs Unterholz spaziert. So lange man sich beim Fotografieren und spazieren so verhält, wie jedes andere Tier auch, gibt es auch keine unnatürliche Störung. 

Natürlich ist dies kein Freibrief sich wie einige Jagdpächter auf zu führen und allen möglichen Krämpel in den Wald zu schleppen, um dann Schweine besser vor die Ziellinse zu bekommen oder sich einen Hochsitz  zu genehmigen mit Nägeln, Dachpappe und sonstigen unverrottbaren Dingen, die nach Zusammenbruch vom Hochsitz all zu oft im Wald liegen bleiben. Auch die Treibjagden machen den Tieren mehr zu schaffen als ein Fotograf im Wald. 

Unabhängig davon, sollte man sich aber vorher darüber informieren, ob es geschützte Arten im Wald gibt oder Bodenbrüter usw. um sich angepasster im Wald zu benehmen als einige Jagdpächter die ich kenne. 

Nur kranke und schwache Tiere zu schieszen ist ja oft der Oberwitz der von Jagdpächtern als Vorwand für die Jagd hervor gebracht wird. Den meiszten geht es nicht um den Wald sondern um die Jagd der Jagd willen. Das werden Fasane angesiedelt, nicht damit Fasane im Auen und Waldgebiet sind, sondern möglichst oft auf dem Teller. 

Ich kenne auch sehr viele Förster, die wirklich Jagd, Hege und Wald, Natur und Umweltschutz in einer Einheit sehen aber leider werden diese immer weniger und bei immer mehr Jagdpächtern steht der "Spasz" im Vordergrund und da sind Zivilisten nur unerwünscht im Wald. 

Das der Jagdpächter, falls die Aussage des Fragestellers stimmen. unseriös ist, sieht man daran, dasz er mit der Beschlagnahme der Kameraausrüstung droht. Darf er nicht und bevor er einem ein Waldverbot ausspricht, musz er erst mal sich ausweisen und es musz mehr vorliegen, als das hier geschilderte. Er kann ihn erst mal darauf verweisen, auf den Wegen zu bleiben.

Grusz Abahatchi

@Abahatchi

Dass viele Jagdpächter, korrespondierend mit ihrem Hobby, postfeudale Anwandlungen haben und sich wie ostelbische Junker gegenüber dem "gemeinen Volk" aufführen, ist nicht ganz neu. Deshalb sind meine Sympathien durchaus auf Seiten des Fragestellers. Allerdings steht dem das Jagdgesetz entgegen, in dem es in § 39 Abs. 1 Nr. 5 heißt:

Ordnungswidrig handelt, wer [...] den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 18, § 19a oder § 20 Abs. 1 zuwiderhandelt. Weiter heißt es dort in § 40 Abs. 1:

Ist eine Straftat nach § 38 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 oder Abs. 2 Nr. 2 bis 3a oder 5 begangen worden, so können

1. Gegenstände, auf die sich die Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezieht, und
2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.


Sofern der mosernde Jäger ein bestätigter Jagdaufseher war, was wir nicht wissen können, so hat er innerhalb seines Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und ist Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.




@PeVau

Er schreib aber "tragbarer" Unterstand und dies ist rechtlich gesehen auch ein Regenschirm. Wichtig ist hier der Umstand von Tragbar. Es ist eben nicht als Eigenschutz im Wald verboten, was tragbar ist. Ein fahrbarer oder vor Ort zusammengebauter unterstand sind was anderes. 

So wie es der Fragesteller geschildert hat, hat der Jäger sich zu weit aus dem Fenster gelehnt. 

Es ist deren allgemeine Einstellung und Haltung, alle nicht jagenden und forstliche beschäftigten Personen aus den Wäldern zu verbannen. Ich hatte auch schon die "Bekanntschaft" mit selbsternannten Wildhütern. Diese hatten anfänglich noch ähnlich rumgezickt und sich aufgespielt. Denen hatte ich dann immer eine Visitenkarte mit der Anschrift des zuständigen Amtsgerichtes in die Hand gedrückt: Wenn Sie so sehr im Recht sind, dort können Sie Klage einreichen.

Stehen lassen und weiter gehen. Jene "Wildhüter" die sich nur aufspielen, wurden von mir ignoriert. Mit allen anderen hatte ich mich halt angeregt über die Spätblühende Traubenkirsche unterhalten, die gerade im Revier die heimisch Traubenkirsche verdrängt usw.. An den Reaktionen erkennt man, was denen unsere Wälder wirklich Wert sind.

@Abahatchi

Manchmal hatte ich auch den von einigen "Hütern" am Hochsitz hinterlassenen Müll, denen Direkt vor die Haustür gekippt. Die in den Wald Müll einbringenden "Hüter" werden ständig mehr. Es fehlt eine nicht mit Jägern verklüngelte Kontrolleinrichtung, die diese Pächter und eine echte "HEGE" überprüft.

Da habt ihr wie hier schon gesagt einen denkbar schlechten Start gehabt. Das rechtliche wurde hier ja schon erörtert. Ich möchte dich auf einen anderen Aspekt hinweisen.

Es ist ja in aller Regel jedem gestattet den Wald zu betreten. Dabei geht man in aller Regel von normalen Spaziergängern oder Pilzsuchern aus. Du aber versteckst dich in einem getarnten Unterstand.

Jetzt sitzt ein Jäger auf dem Hochstand und wartet auf ein Stück Wild was zu erlegen ist. Dabei setzt man ja in aller Regel eine Schusswaffe ein. Der Jäger hat hier eine besondere Sorgfaltspflicht. Daher wird es seinen Bereich sehr genau überwachen um niemanden zu gefährden. Stell dir vor der sitzt da und nach 2 Stunden entdeckt er dich. Hätte er 5 Minuten vorher einen Schuss in deine Richtung abgegeben hättest du mindestens schwere wenn nicht gar finale Verletzungen erleiden können.

Ich würde ob solchen Leichtsinns auch nicht ruhig bleiben. Versetze dich doch mal in seine Lage.

Suche das Gespräch, am besten vermittelt über die örtliche Jagdpächter-Vereinigung. Ich denke da könnte eine Zusammenarbeit entstehen aus der beide Seiten ihren Nutzen ziehen. Du bist sicher und bekommst vielleicht sogar ein paar Tipps, die Jäger bekommen ein paar schöne Bilder ihres Reviers und du läufst ihnen nicht im Wege rum.

Auf Grund schlechter Erfahrungen melden sich Rettungshundestaffeln, selbst im Einsatzfall, immer beim Revierförster an, mit der Bitte alle Jagdpächter zu informieren. Und da sind Hunde und Retter mehr als deutlich gekennzeichnet. Das ist also nicht ohne.

Dabei setzt man ja in aller Regel eine Schusswaffe ein. Der Jäger hat hier eine besondere Sorgfaltspflicht. 

Jäger lernen genau, wann und wie sie vom der Schuszwaffe Gebrauch machen dürfen. Selbst wenn jemand sich mit Laub zugedeckt hat und raschelt. Der Jäger hat egal wie absolut sicher zu sein, was das raschelt. Er kann nicht auf Verdacht schieszen. er musz ohne jeglichen Zweifel sicher stellen, dasz er ein Reh sieht und auf ein Reh schieszt. Es gibt nie eine Schuld beim Waldspaziergänger. Es gibt kein Argument, einem Waldspaziergänger eine "mitschuld" unter zu jubeln.

@Abahatchi

Was du beschreibst ist richtig und ich habe nicht versucht hier jemandem eine Schuld zuzuweisen.

Ein Jäger hat nicht nur zu wissen auf was er schießt, er soll auch das Umfeld kennen. Z.B. hat er einen Kugelfang zu haben falls die Kugel, bz. die Geschosse vorbei oder durch das Wild gehen. Er schießt daher gern aus der Überhöhung weil dann die Waffenwirkung sicher in Richtung Erdreich geht. Er darf so auch nicht aus Bodenhöhe in Richtung einer Siedlung schießen. Ein paar Bäume dazwischen sind kein ausreichender Kugelfang.

Wen ich jetzt meinen Schussbereich festgelegt und ausreichend beobachtet habe, dann ist es schon blöd wenn sich ausgerechnet dort jemand versteckt hat. Nicht jeder Schuss geht zwangsläufig ins Ziel.

Du scheinst aber ein grundsätzliches Problem mit der Jagd zu haben. Die Jäger die ich kenne gehen zum größten Teil verantwortungsvoll mit dem Jagdrecht um.

@Nomex64

Wen ich jetzt meinen Schussbereich festgelegt und ausreichend beobachtet habe, dann ist es schon blöd wenn sich ausgerechnet dort jemand versteckt hat. Nicht jeder Schuss geht zwangsläufig ins Ziel.

Wenn ein Holzfäller seinen Fällbereich festgelegt und ausreichend beobachtet hat, dann ist es schon blöd, wenn sich ausgerechnet dort jemand versteckt hat. Nicht jeder Baum fällt zwangsläufig ins Ziel.

Es gibt keine Ausreden, es obliegt grundsätzlich beim Holzfäller oder Jäger, dasz die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen ist.

Du scheinst aber ein grundsätzliches Problem mit der Jagd zu haben.

Nö, so lange Sie als "echter" Ersatz für Wölfe, Luchse, Braunbären und Vielfrass fungiert, bis diese hier wieder heimisch sind, so lange hat die Jagd durchaus ihre Daseinsberechtigung.  

Die Jäger die ich kenne gehen zum größten Teil verantwortungsvoll mit dem Jagdrecht um.

Diese Jäger gab es auch mal hier in der Gegend. Im Moment geht es den aktuellen Jägern hier nur, so viel Profit wie möglich aus der Jagdpacht zu schlagen.

@Abahatchi

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Beim Holzfällen ist der Sicherheitsbereich doppelte Baumlänge, das ist mit der Waffenwirkung in keinster Weise zu vergleichen.

Jäger waren und sind nie ein Ersatz für Raubtiere. Jagd ist immer noch die natürlichste Form der Nahrungsbeschaffung. Massentierhaltung will keiner mehr und selbst Bio-Erzeugung ist nicht natürlich. Aber das ist ein anderes Thema.....

@Nomex64

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Das geht gut:

Beides sind Rosengewächse, beides ist Kernobst, beide sind Sommergrün, beide sind Frostfest, beides sind Pflanzen, beide wurden kultiviert. Hingegen sind die Früchte des Apfels eher wie Kugeln und die der Birne eher wie Tropfen. Doch die Blüten sind bei beiden in der Anordnung eher doldenartig. Beide haben Blüten mit je 5 Kelchblättern. Auch ein Querschnitt durch das Kerngehäuse offenbart, dasz die Samen darin wie in einem fünfstrahligen Stern angeordnet sind. 

Äpfel schmecken durchschnittlich saurer aber nicht weil sie weiger Fruchtzuckergehalt haben. Birne und Apfel haben in etwas gleich viel Fruchtzucker.

Geht sehr gut, das Vergleichen von Äpfeln mit Birnen.

Unabhängig davon, wie weit ein Baum fällt oder ein Schusz geht, es geht darum, dasz jeder, Holzfäller und Jäger eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen haben, dasz durch ihr Tun niemand zu Schaden kommt. Punkt aus Ende. 

Jeder Jäger, der dies nicht gewährleisten kann, dem nehme ich persönlich die Büchse weg und bearbeite sie mit dem Spalthammer. 

@Abahatchi

Dein letzter Satz erklärt so einiges, dem muss man nichts mehr hinzufügen.

Mir ist keine gestzliche Grundlage bekannt, nach der ein Jagdpächter , Jagdaufseher oder Jagsausübungsberechtiger das oben geschilderte hätte tun dürfen. Die Personalien darf er ebenfalls nicht aufnehmen.

Jetzt wäre zu klären in welchem Gebiet du dich aufgehalten hast. Normaler Wald oder Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgbiet oder Forstkultur. Im Naturschutzgbiet darfst du, ohne Sonderrechte die Wege nicht verlassen. Eine eingezäunte Forstkultur darfst du nicht betreten. Für Vergehen in diesem Bereich ist aber nicht der Jäger zuständig.

Jetzt taucht noch die Frage bezüglich des "tragbaren Unterstandes" auf, rechtlich sicherlich sehr schwierig, aber auch nicht im Zuständigkeitsbereich des Jägers. Der Grundstückseigentümmer dürfte dabei sicherlich einschreiten.

Wenn der Ablauf genau so war wie von dir geschrieben, dann ist dies ein Mitglied der Jägerschaft welches derem Ruf nicht gut tut. Die Jagd dient dem Naturschutz und jeder Jäger sollte sich über andere Naturliebhaber und dazu gehören auch die Tierfotografen freuen. Ich verstehe nicht warum der Jäger nicht einfach nett und freundlich "Hallo" gesagt hat - das gehört sich eigentlich so. Hier wäre eine nette freundliche Kontaktaufnahme sehr angebracht gewesen. Dabei hätte man sich dann auch für die Zukunft absprechen können um das Wild nicht unnötig zu beunruhigen, so dass auch der Jäger noch zu seinem Abschuss kommt. (PS: Ich habe die Jägerprüfung ebenfalls abgelegt)

 

Mir ist keine gestzliche Grundlage bekannt, nach der ein Jagdpächter , Jagdaufseher oder Jagsausübungsberechtiger das oben geschilderte hätte tun dürfen.

§ 25 Bundesjagdgesetz

@tryanswer

im §25 BJagdG heißt es "in Angelegenheiten des Jagdschutzes " Ich sehe in der Beschreibung des TE aber keinen Verstoß, der in die Bereiche des Jagdschutzes geht. Mit dem § 25 ist z.B. die Jagdwilderei gemeint.

@H2Onrw

Ich habe es oben schon geschrieben: Es handelt sich hier um unerlaubte Jagdausübung §1 Abs. 4 BJagdG:

(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

Die Punkte Aufsuchen und Nachstellen sind hat er mit seinem Handeln erfüllt.

ebenso § 19a:

Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, das es sich hier rein um die Gesetzeslage handelt - es heißt ausdrücklich nicht, dass man sich nicht auch einfach durch ein Gespräch einigen kann. Wenn es beide Seiten darauf anlegen, sind aber genau das die entscheidenden Gesetzesstellen. Es gibt dazu auch noch eine andere Rechtsauffassung, aber so weit muß es in diesem Fall ja nun wirklich nicht kommen. Die Wilderei ist im Übrigen noch eine Nummer höher angesiedelt (StGB) - aber das weißt du auch alles.

Ich denke hier haben sich wirklich zwei zur falschen Zeit am falschen Ort kennengelernt. Darum gebe ich dir in allen anderen Punkten auch Recht.

@tryanswer

Und genau den § 1 definiere ich anders.

@tryanswer

Ganz schön weit hergeholt, um ein Gesetz falsch zu interpretieren, um nicht zu sagen: zu missbrauchen.

Das "Aufsuchen" des Wildes ist hier nicht von dem Zweck des Aufsuchens zu trennen. Der Kontext des Gesetzes macht klar, dass das Aufsuchen zum Zweck des "Erlegens und Fangens" verboten ist.

@derdorfbengel

Genau hier beginnt die Unklarheit, wir werden das hier nicht klären (das steht uns auch nicht an). Wenn diese Begriffe jedoch nur in Einheit zur Jagdausübung führen würden, wäre ein Aufsuchen, Nachstellen und Erlegen ohne Fangen keine Jagdausübung im Sinne des Gesetzes. Auch könnte dann jeder dem Wild nach belieben nachstellen, solange er es nicht erlegt oder fängt (da es dann ja keine Jagdausübung ist) - auch dem ist nicht so.

Wie schon gesagt ich möchte das nicht ausdiskutieren, sondern lediglich die Position darlegen.

@tryanswer

Noch ein Nachtrag: Juristisch definiert ist Nachstellen dabei jede Handlung, durch die der Täter nach seiner Vorstellung zum Fangen, Erlegen oder sich Zueignen unmittelbar ansetzt. Und genau dieses ist beim fotografieren nicht der Fall.

Hi! Danke für die ausführliche Antwort. Es ist so ,dass die Jägerschaft in meiner Region mit "übereifrigen Naturschützern" zu kämpfen hat. Da werden Hochsitze abgesägt und Tiere während einer Jagd mutwillig aufgescheucht usw usf. Vermutlich dachte der Herr dass ich auch gewissermaßen dazugehöre. Ich bin übrigens kein Jagdgegner und kenne persönlich auch zwei Waidmänner aber der Mann wollte nicht mit sich reden lassen und war einfach nur stinkig. Wirkte schon fast leicht betrunken und ging auf meine höflichen Nachfragen einfach nicht ein  Da ich mich nicht auf einen Streit einlassen wollte habe ich das Feld geräumt und er ist mit in sicherer Entfernung hinterhergelaufen. 

Ich versuche die Sache zu vergessen und werde mich mal mit den für das Gebiet zuständigen Leuten kurzschließen. 

Also: Vielen Dank!

@severin91

Am einfachsten, wenn du einen Grundeigentümmer kennst, dann fragst du diesen wer das Jagdrevier gepachtet hat. Somit hättest du einen Ansprechpartner. Ich sehe die Kontaktaufnahme zum Jagdpächter zwar als sehr höfliche Geste an, aber keinesfalls als rechtlich zum fotografieren erforderlich. Erforderlicher wäre es mit dem Grundstückseigentümmer bezüglich des "tragbaren Unterstandes" zu reden. Ich wollte in meinem Waldstück doch vorher gefragt werden und nicht soetwas zufällig entdecken.

Das kommt darauf an, wem der Wald gehört. Die Personalien aufnehmen und der gleichen darf der Jäger natürlich nicht, allerdings kann er unter Umständen andere Menschen dazu auffordern den Wald zu verlassen. Vor allem in Jagdgebieten wird es wohl dem Jäger gestattet sein Menschen zu vertreiben, die sich getarnt ins Unterholz legen und sich somit in Gefahr begeben. Immherin wird scharf geschossen.

Ein Jagdaufseher darf sehr wohl die Personalien aufnehmen, er übt im Wald den sogenannten Jagdschutz aus, welches tatsächliche eine Polizeigewalt darstellt. Er hat sogar die Berechtigung bei begründetem Verdacht Gegenstände zu beschlagnahmen und Fahrzeuge zu durchsuchen.

@ZuumZuum

Ist der Jagdaufseher der umgangssprachliche Förster? Mit dem Mann mit dem ich es zu tun hatte handelte es sich aber anscheinend um einen normalen Hobbyjäger. Sonst hätte er sich seinerseits ja als Förster zu erkennen geben müssen - was er nicht tat. Darüber, das er selbst auf der Jagd war hat er ebenfalls kein Wort verloren.

@severin91

Ein Förster hat damit nichts zu tun. Ein Jagdaufseher ist ein besonders beliehener Jäger. Zum Teil kann ein solcher auch, im Rahmen des Jagdschutzes, polizeiliche Gewalten ausüben - bis hin zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Beweismaterial.

Das kommt darauf an, wem der Wald gehört.

Der Waldeigentümer hat keinen direkten Einfusz darauf, wer seinen Wald wie auch immer in Jagdreviere aufteilt und sonst wie viele Hochsitze dort hin baut. Ich hatte halt früher immer Zecken von den Grashalmen gesammelt und den Urin meines Katers über deren Hochsitze geschüttet. Nach zwei Jahren wollte keiner mehr die Jagdreviere in meinem Wald pachten. 

@Abahatchi

Jeder Grundeigentümer (sofern er keine Eigenjagd besitzt) hat min. doppeltes Stimmrecht in der jeweiligen Jagdgenossenschaft und somit natürlich auch ein Mitspracherecht bei der Bejagung.

@tryanswer

Er kann keinen Jäger gegen seinen Willen los werden. Das ist das einzige was zählt.