darf ich Ohne Aufstiegserlaubnis und Personen im Video Drohnenaufnahmen, die ich selber erstellt habe, auf YouTube hochladen und monetarisieren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwierige Frage. Rein rechtlich nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich weiß z.B. nicht ob Dner und andere YouTuber eine Aufstiegserlaubnis und eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung haben. Denn du brauchst ja für jedes Bundesland eine extra Aufstiegsgenehmigung. 

Sobald du eine große Reichweite mit deinen Drohnen Videos / Channel erreichst und damit auch Geld verdienst, würde ich die Aufstiegsgenehmigung beantragen. Natürlich auch ein Gewerbe anmelden, denn bei regelmäßigen Einnahmen will das Finanzamt auch seinen Teil haben. ;)

Eventuell hilft dir diese Seite weiter, dort gibt es auch Videos und weitere Informationen. https://www.drohnen-versicherung.info/

Aufnahmen einer Drohne dürfen in der Regel nicht veröffentlicht werden, sie fallen nicht unter die Panoramafreiheit.

Da es fast unvermeidlich ist, dass Du das innere von sonst uneinsehbaren Grundstücken auf dem Video zeigst, kannst Du Dich arg in die Nesseln setzen.

Es sind deine Videos - klar.

Jo würde ich auvh machen. Hab mal ein Video onlime gestellt wo ich in die Wolken fliege. Immernoch on. Monetarisiert wars nicht. Oder sagt jemand 'mir gehört der Himmel lösch es' 😂

Lade einfach hoch und wenn es gesperrt wird ist es halt so