Ist die Musik von verstorbenen Musikern noch urheberrechtlich geschützt?

6 Antworten

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Natürlich ist er urheberrechtliche Schutz bereits erloschen (70 Jahre nach dem Tod des Komponisten). Allerdings gibt es für die Aufnahme, die Du möglicherweise verwenden willst, auch Leistungsschutzrechte. Diese gelten 50 Jahre nach Veröffentlichungsdatum und werden von der GVL verwaltet (Gesellschaft zur Verwaltung von Leistungsschutzrechten). An diese zahlen z.B. Rundfunksender.

Wenn Du eine Aufnahme verwendest, die älter als 50 Jahre ist, sollte es kein Problem geben. Eventuell meldet Youtube einen "Treffer für Inhalte Dritter". Dies kannst Du jedoch widerlegen, wenn Du z.B. eine Schallplatte von vor 1963 als Quelle verwendet hast.

Falls Dir keine alten Aufnahmen zur Verfügung stehen, wende Dich einfach formlos an das Label, das die Aufnahmen veröffentlicht hat. Vielleicht geben sie Dir eine schriftliche Erlaubnis zur Nutzung.

Die GEMA ist in diesem Fall nicht beteiligt, es sei denn, es handelt sich um eine neuzeitliche Bearbeitung der Komposition.

Beethoven ist über 70 Jahre tot, aber die Einspielung mutmaßlich noch keine 50 Jahre alt. Dann greift in D. laut UrhG der "Schutz des ausübenden Künstlers" (§§ 73 ff.) und der "Schutz des Herstellers von Tonträgern" (§§ 85 f.) bzw. der "Schutz des Sendeunternehmens" (§ 87). In A sieht es nicht viel anders aus.

Da hilft wohl nur der Gang zur Raritätenbörse oder der Griff zur Blockflöte ...

Gruß aus Berlin, Gerd

beethovens musik ist frei, jedoch nicht die musikalische aufführung. das orchester hat daran ebenfalls rechte. du musst deshalb klassische musik suchen, die unter passender creative commons lizenz verbreitet wird.

annokrat

Ich weiß es nur von Deutschland... Aber dort sind Lieder bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, was bei Beethoven ja nicht zutrifft! :)

Bin mir nicht sicher, denke aber nicht, die GEMA sperrt sowieso alles.