YouTube - Geldstrafe bei Verletzung des Urheberrechts?

7 Antworten

Eine Geldstrafe ist bei einem Erstverstoss ziemlich unwahrscheinlich weil hier mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Strafverfahren eroeffnet wird. Der strafrechtliche Aspekt bei solchen Urheberrechtsverletzungen ist ohnehin relativ unbedeutend. Da passiert normalerweise nicht viel, meist ueberhaupt nichts.

Ganz anders sieht es aber bei den zivilrechtlichen Anspruechen des Geschaedigten aus. Hier wird der Inhaber der Veroeffentlichungsrechte den ihm aufgrund der nicht genehmigten Veroeffentlichung entstandenen Schaden geltend machen. Dieser besteht nicht nur aus einem Nutzungsentgelt sondern auch aus dessen Anwaltskosten (die sich wiederum aus dem in solchen Faellen nicht gerade geringen Streitwert ergeben).

Matte0007  14.02.2014, 03:19

Du hast natürlich vollkommen Recht mit deiner Aussage, dass beim ersten Verstoß vermutlich nichts passieren wird. Man bekommt einen Strike bei YT und gut ist. Deine Aussagen könnten aber dazu führen, dass einige Menschen Dinge hochladen die geschützt sind, mit dem Gedanken, dass sie beim ersten Mal nichts zu befürchten hätten. Beim ersten Sex schwanger zu werden ist auch unwahrscheinlich, aber möglich!

DerCAM  14.02.2014, 04:02
@Matte0007

Du hast natürlich vollkommen Recht mit deiner Aussage, dass beim ersten Verstoß vermutlich nichts passieren wird.

Das habe ich aber nicht geschrieben. Vielmehr habe ich geschrieben, dass strafrechtlich wahrscheinlich nichts passieren wird, zivilrechtlich aber sehr wohl.

Matte0007  14.02.2014, 05:10
@DerCAM

Aber wir meinen so ziemlich das gleiche.. einverstanden?

JuergenWB  28.05.2020, 01:05

Viel wichtiger als Euer Streit um "beim ersten Mal" finde ich, auf die Grundhaltung hinzuweisen: wenn ich Bilder oder Musik von anderen verwende, brauche ich deren Einverständnis, sonst ist es Diebstahl! Das ist nichts anderes, als wenn ich Dir Dein Puasenbrot klaue oder Dein Auto für eine dringend notwendige Fahrt "borge" ohne Dich zu fragen!. Da muss niemand hinweisen, dass das Diebstahl ist, und selbst wenn, dann schützt Unwissenheit nicht vor Strafe!

Also muss irgendwie in die Köpfe, dass auch ein digitales Werk ein Eigentum ist, genau wie alle Hardware auch! Bislang habe ich das als Amateurfotograf so gehandhabt, dass ich Nachsicht bei Privatanwendern iin Social-Media-Plattformen habe walten lassen. Das heißt, wenn ein Gamer mein Bild in seinem Profil verwendet, habe ich ihn bisher aufgefordert das Bild zu löschen oder mit einem Link zu meiner Facebook-Seite zu versehen. Nur bei kommerzieller Nutzung habe ich bisher eine Rechnung rausgeschickt!

Nach dem, was ich heute Abend alles gelesen habe, entwickelt sich in mir eine andere Einstellung: diese Leute haben keinerlei Respekt vor dem Eigentum anderer, meinen auf alles was andere geschaffen haben einen kostenlosen Anspruch darauf zu haben, motzen teilweise noch rum weil sie es auf normalem Wege einfach nicht kapieren! Da denke ich mir: "wenn Du 2000 Euro für Deinen Gaming-PC und 1000 Euro für den Monitor auf den Tisch legen kannst, monatlich 50 - 100 Euro an Online-Anbieter zahlst, dann sind auch 200 Euro für mein Bild nicht zu viel verlangt!" Vielleicht überlege ich mir auch ein Konzept mit monatlich 7 - 10 Euro für die weitere Nutzung - nach Zahlung des doppelten Satzes für die bisherige unerlaubte Nutzung!

"Kann man wirklich gleich beim ersten Video ne Geldstrafe bekommen?" - Wie oft meinst du denn, dass man gegen das Gesetz verstoßen darf, bevor es eine Strafe gibt?

sie wurde beim hochladen aber auch nicht gefragt ob das Video von einen Drittanbieter stammt oder wurde auch nicht

was ist denn das für ein Blödsinn? warum sollten sie sie fragen ob sie Copyright verletzt oder nicht?! Darauf muss nicht hingewiesen Oder nach gefragt werden,dies sollte man selbst wissen!

Nun hat sie ne E-mail von YouTube bekommen, dass das Video gelöscht wurde und sie ne Strafe bekommt. Kann man wirklich gleich beim ersten Video ne Geldstrafe bekommen?

Ja,es gab schon teilweise Geldstrafen über YouTube aufgrund von Copyright Verletzungen,aber meist wird dies mit einem roten Punkt im Account geregelt und nach 3 mal ist der Account weg! Diese E-Mail kann dir aber auch sagen das es jetzt eine Geldstrafe gibt,weil letztendlich entscheidet dies NICHT YouTube sondern die Firma/firmern welche die Tonaufnahme (Musik) welche verwendet wurden verwalten!

Dazu muss man sagen: Wer nicht hören will muss fühlen...

DerCAM  14.02.2014, 11:49

Diese E-Mail kann dir aber auch sagen das es jetzt eine Geldstrafe gibt,weil letztendlich entscheidet dies NICHT YouTube sondern die Firma/firmern welche die Tonaufnahme (Musik) welche verwendet wurden verwalten!

Weder YouTube noch der Geschaedigte koennen eine Geldstrafe verhaengen. Das kann nur ein Gericht.

TheRabbyt  14.02.2014, 19:21
@DerCAM

Der Geschäschädigte muss aber zu einem Gericht gehen und somit Anklage erheben!

GammaFoto  14.02.2014, 20:31
@DerCAM

Das stimmt so nicht, bzw. nur teilweise!

Natürlich kann der Geschädigte zu aller erst einmal von einem Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung versenden lassen. Zudem kann der Geschädigte auch jederzeit, wenn der Verursacher bekannt ist, eine Rechnung mit entsprechenden Strafzuschlägen wegen nicht genehmigter Verwendung und Unterlassen der Urheber-Nennung stellen. Was für beide Seiten die einfachste und schnellste Regelung der Sache darstellt. Zahlt der Verursacher dann nicht, dann wird der Geschädigte in der Regel natürlich vor Gericht gehen, jedoch mit der Gefahr für den Verursacher, dass dann natürlich zusätzlich zu den Strafzahlungen auch noch Anwalt- und Gerichtskosten dazu kommen

DerCAM  14.02.2014, 23:46
@GammaFoto

Du sprichst hier von den zivilrechtlichen Anspruechen des Geschaedigten (die natuerlich durchaus auch zivilgerichtlich durchgesetzt werden koennen). Die haben aber nichts mit einer Geldstrafe zu tun. Eine Geldstrafe (oder beispielsweise auch eine Freiheitsstrafe) kann hingegen nur ein Strafgericht verhaengen. Das sind 2 voellig verschiedene Paar Schuhe.

sie wurde beim hochladen aber auch nicht gefragt ob das Video von einen Drittanbieter stammt oder wurde auch nicht auf das Urheberrecht hingewiesen.

Warum auch!? Das Urheberrecht ist ein Gesetz, man muss nicht immer explizit drauf hinweisen, dass es Gesetze gibt, nach denen mann sich richten muss, dir wird ja auch nicht jeden Morgen nach dem Aufstehen das BGB und das StGb unter die Nase gehalten um dir zu sagen, was du den ganzen Tag lang alles darfst und was nicht...

Kann man wirklich gleich beim ersten Video ne Geldstrafe bekommen?

Genausogut könntest du fragen: "kann ich für den ersten Einbruch bestraft werden" oder "kann ich für den ersten Mord bestraft werden". Die ANtwort kannst du dir sicher denken, oder?

Natürlich kannst du auch beim ersten Mal schon bestraft werden, vor allem aber wird sich der Urheber auch nicht dafür interessieren ob es das erste Mal war oder bereits das hundertste Mal. Wenn du sein Recht verletzt, dann wird er dafür einen Schadensersatz wollen, und das auch zu Recht!

Wenn dir jemand in's Auto fährt und sagt, dass es sein erster Unfall was wirst du auch nicht sagen, "naja, ist das immerhin das erste mal, also schwamm drüber"

Gut möglich vielleicht auch nicht. Niemand steckt in den Köppen anderer Leute. Theoretisch mußt Du mit allem rechnen. Die Entscheidung liegt bei dem, dessen Urheberrecht Du letztendlich verletzt.