drogen im brief?

6 Antworten

Wenn du es nicht gekauft hast also eben bestellt dann können sie dir zu 100%nichts machen und wenn du es bestellt hast müssen sie es dir erst mal nachweisen

Lass dich am besten erst mal vom Anwalt beraten, wenn du nicht Rechtsschutzversichert bist kostet eine erstberatung meist wenige hundert Euro. Wenn du es wirklich nicht bestellt hast, wirst du kaum Probleme bekommen, da man erst nachweisen muss, dass du es bestellt hast.

Normalerweise wird bei Verdacht auf Drogen aus dem Darknet die Wohnung durchsucht, der Rechner beschlagnahmt und die Festplatten analysiert. Wenn sie das nicht getan haben, haben sie wahrscheinlich nichtmal genug Beweise es dir nachzuweisen. Du solltest in jedem Falle einen Anwalt zu Rate ziehen.

Viel Glück!

gegen die verhandlung erst mal garnichts. das gericht muss dir dann nachweisen das du das zeug bestellt hast

Nichts. Ich würde mir einen Anwalt nehmen.