Was macht man bei einem verwarnungsgeld von 40€?

7 Antworten

"ab Zustellung" bedeutet "sobald der Brief in dienen Briefkasten eingeworfen wurde"

Daher muss ich ja bei diesem zettel das "ich gebe den verstoß nicht zu, weil..." ankreuzen oder?

kommt drauf an, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht

Das beweismittel soll laut des schreibens die lieferung selbst sein,
während der tatbestand ist, dass ich selbst die verbringung der
lieferung in das inland verursacht habe

hast Du ja auch; Du hast die Ware ja bestellt. Das Paket ist zu Beweiszwecken sichergestellt worden.

Kann da die lieferung selbst, nur weil sie an mich adressiert war überhaupt der beweis sein?

natürlich, was denn sonst?

kann ich vielleicht vorher einen richtigen beweis verlangen und deshalb
den einspruch einlegen, weil irgendwas muss ich da ja hinschreiben.

Du kannst auch mal einfach erwachsen werden und dazu stehen, wenn Du einen Fehler gemacht hast.

MarcusA00 
Fragesteller
 13.11.2017, 09:05

das war auf keinen fall ein fehler.

das paket war an mich adressiert aber das heist doch nicht , dass ich es bestellt habe. dazu müsste der verkäufer erstmal kontaktiert werden und alles wie soll das gehen das ergibt doch alles keinen sinn für die, diesen aufwand für 40 € zu veranstalten.

da könnte ja jeder aus dem ausland irgendwas illegalles zu einem deutschen bürger senden damit dann der zoll nervt,

emib5  13.11.2017, 09:29
@MarcusA00

Oben schreibst Du doch, dass Du das Geld vom Lieferanten zurück bekommen hast.

Also hast Du es doch bestellt. 

stefan1531  13.11.2017, 10:24
@MarcusA00

das paket war an mich adressiert aber das heist doch nicht , dass ich es bestellt habe.

ach so? Und deswegen hast Du Dir den Betrag erstatten lassen?

das ergibt doch alles keinen sinn für die, diesen aufwand für 40 € zu veranstalten.

Doch.

da könnte ja jeder aus dem ausland irgendwas illegalles zu einem deutschen bürger senden damit dann der zoll nervt,

welchen Vorteil sollte dieser "jeder aus dem ausland" dadurch haben?

Außerdem hast Du es ja bestellt.

Einen Fehler zu machen, ist ja in Ordnung. Ihn dann aber abzustreiten, ist einfach nur assi und zeugt nicht gerade von geistiger Reife.

MarcusA00 
Fragesteller
 13.11.2017, 17:29
@stefan1531

es gehtdoch darum ob das bewiesen werden kann? und nicht darum was wirklich ist.

auserdem ist das kein fehler es ist was ganz normales etwas zu kaufen, Was wiederum nicht normal und mega assig ist, ist wenn irgendeine organisation sich rausnimmt da als wegelagerer zu fungieren und dann einfach so geld zu fordern...

stefan1531  13.11.2017, 18:52
@MarcusA00

Der Zoll fungiert nicht als Wegelagerer sondern als Kontrollbehörde. einfach so wird nichts konfisziert; wenn die Einfuhr aber verboten ist, dann schon. So etwas nennt sich "Gesetz".

Besser zahlen, wenn es um Zoll geht.
Bei einem von diesen schmierigen Inkasso-Unternehmen hätte ich gesagt, dass du das mit de Verkäufer zwecks Zahlung regeln sollst und einfach nicht auf dem Inkasso hören sollst.

Du hast die "Musik" bestellt, also bezahl die 40 Euronen. Wie lange der Bescheid irgendwo rumlag kann Dir erstmal egal sein.

MarcusA00 
Fragesteller
 13.11.2017, 09:09

ich hab keine Musik bestellt.

denkst du ich hab irgendwas falsches gemacht??

ich kann nichmal ermitteln ob das eine innerhalb der eu lieferung ist, dazu müsste man mal ältere ebay bestellungen einsehen können.

emib5  13.11.2017, 09:32
@MarcusA00

Du könntest auch einfach in Deinen alten Emails von Ebay nachschauen.

Wenn Du die gelöscht hast: Selbst Schuld.

Nicht immer die anderen für das eigene Handeln verantwortlich machen.

Artus01  13.11.2017, 10:28
@emib5

ich hab keine Musik bestellt.

Zumindest steht in Deiner Frage daß Du vor einem Jahr was bestellt hast, selbst wenn es keine "Musik" war.

ich kann nichmal ermitteln ob das eine innerhalb der eu lieferung ist,

Das ist auch egal und Dein Problem.

Tatsache ist wohl, daß der Zoll in einer Sendung an Dich, irgendwas gefunden hat was hier nicht eingeführt werden darf. Aus den Fingern werden sie sich das nicht gesogen haben. Da du keine Nachweise mehr darüber hast um was es sich genau handelt und was es überhaupt war, darfst Du bezahlen.

Du kannst natürlich widersprechen, allerdings ist das was Du in der Hand hast recht dünn. Es könnte daher am Ende noch teurer werden.

MarcusA00 
Fragesteller
 13.11.2017, 17:38
@Artus01

findet es alle lustig dass in diesem land die menschen von behörden genervt werden oder was. Warum stellt sich hier jeder gegen mich das ist unglaublich. Das weis man überhaupt nicht mal was man dazu noch sagen soll.

ich meine eigentlich sollten die leute die diese seindung abgefangen haben zur rechenschaft gezogen werden und nicht andersrum! Das ist wegelagerei... was anderes ist das ja nicht und das ganze möchte obendrein noch irgendeinen Anspruch haben und stellt dreist forderungen, verlangt dabei auch noch unhaltbare fristen einzuhalen, während es selbt 1 Jahr braucht um den beschiebenen fall überhaupt zu bearbeiten...

Artus01  13.11.2017, 19:33
@MarcusA00

Deine Kommentare hier zeugen davon welch geistes Kind du bist. Du wirst die Folgen tragen müssen, ob es dir nun paßt oder nicht.

Weitere Kommentare hier sind überflüssig.

MarcusA00 
Fragesteller
 14.11.2017, 16:51
@Artus01

auf legalem weg postlieferungen stehlen und auch noch geld verlangen = OK

Sich darüber dann aufregen = "Geistes Kind"

Alles klar.

Du kannst widersprechen aber bezahle sicherheitshalber die 40 Euro sonst kann es teuer werden. Bekommst du recht müssen sie dir das geld wieder zurück geben, 

MarcusA00 
Fragesteller
 13.11.2017, 05:19

ne wenn man überweist hat man ja automatischheingewillig, man macht nur eins von beidem

FreemanofWorld  13.11.2017, 08:16
@MarcusA00

Dein Wort in.... Man muß genau sehen wie die Zahlungsaufforderung formuliert ist? Was du schreibst lesen alle lieber weil es sich  nach einen mündigen Bürger anhört  aber es muß deshalb nicht stimmen. Bezahlen tust du auch nicht wenn ihn die zusätzlichen Rechnungen einholen. 

Du kannst dem widersprechen, dann wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dann zahlst du entweder gar nichts, weil dem Widerspruch gefolgt wird oder aber 40€ Bußgeld (also was vorher das Verwarnungsgeld war) + 20€ Bearbeitungsgebühr + 3,50€ Zustellungsgebühr (gelber Brief), gegen diesen hättest du wiederum die Möglichkeit vorzugehen, dann gehts aber in der Regel vor Gericht. Gerichtskosten kannst du im Internet mal recherchieren, gibt auch tolle Rechner dafür. 

Man geht davon aus, dass ein Brief innerhalb von 3 Tagen ab Abgabe bei der Post zugestellt wurde (also 10 Tage nach Briefdatum endet die Frist). Mit Zahlung der Verwarnung gilt der Verstoß als zugegeben und die Sache ist erledigt. Günstiger dürfte es für dich nicht werden. Wenn du zahlst und ankreuzt „wird nicht zugegeben“ gilt es durch die Zahlung dennoch als zugegeben ( nicht zu verwechseln mit der Zahlung im Steuerrecht, dort bedeutet die Zahlung einer Steuer nicht, dass man mit der Zahlung einverstanden ist und kann trotzdem noch in Einspruch gehen und das Geld wieder bekommen). 

Aufgrund der im Verhältnis gesehen geringen Höhe des Verwarnungsgeldes würde ich persönlich die 40€ bezahlen und fertig. Auf einen Rechtsstreit bei der Beweislage würde ich es nicht ankommen lassen, da du ja schon geschrieben hast, dass du es bei ebay gekauft hast. Das kann von einer Behörde im Verfahren in Erfahrung gebracht und als Beweis verwendet werden.

MarcusA00 
Fragesteller
 13.11.2017, 09:02

ich kann ja nichtmal selbst in erfahrung bringen ob ich das bestellt habe?

chris85ks  14.11.2017, 08:37
@MarcusA00

die wahrscheinlichkeit, dass dir jmd aus dem ausland etwas zuschickt, das du nicht bestellt hast, ist nicht ausgeschlossen, geht aber gegen 0. die machen dir einen tatvorwurf und anhand dessen weißt du doch schon, ob das in frage kommt oder nicht.