Drittschulder, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, was kann gepfändet werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Alias,

ich lese Deine Frage leider erst jetzt, weshalb ich spät antworte.

Wenn Du als Drittschuldner einen Pfüb erhältst, dann pfändet der Gläubiger damit eine Forderung, welche der Schuldner Dir gegenüber hat (§829 ZPO). Deshalb heißt das auch Drittschuldner. Durch den Überweisungsbeschluß (§835 ZPO) mußt Du diese Forderung an den Gläubiger abführen. In der Drittschuldnererklärung (§840 ZPO), welche vor der Überweisung abzugeben ist, gibst Du gegenüber dem Gläubiger an, welche Forderungen der Schuldner gegen Dich hat. Dies ist auch der Betrag, der Dir quasi genommen werden kann. Mehr nicht.

Ich hoffe, meine Antwort kommt noch rechtzeitig und hilft Dir weiter.

Grüße

itasca

Alias80 
Fragesteller
 29.05.2017, 19:25

Danke schön für die Auskunft, mittlerweile habe ich über einen Anwalt dasselbe erfahren. Finde es trotzdem toll, dass du noch geantwortet hast, so finden auch andere Suchende eine Frage mit passender Erklärung dazu.

"Nun habe ich Angst, dass mir MEIN Geld weggenommen werden kann."

So ist es.

Alias80 
Fragesteller
 15.05.2017, 08:10

Danke, aber ich hatte um fachkundige Antworten gebeten...