Drittschulder, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, was kann gepfändet werden?
Ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (mit Anlage G) als Drittschuldner erhalten. Nun habe ich Angst, dass mir mein Geld weggenommen werden kann. Auf meinem Konto geht monatlich neben meinem Gehalt auch das Gehalt meines Ehemannes (Gütertrennung besteht) mit ein, das vorher schon durch Lohnpfändung auf ein Minimum reduziert wurde. Er hat kein eigenes Konto. Nun soll ich eine Drittschuldnererklärung abgeben. Was genau kann mir genommen werden? Muss ich nachweisen welches Geld auf meinem Konto von mir ist? Natürlich werde ich mich an einen Anwalt wenden, aber zwischenzeitlich wäre ich um ein paar fachkundige Antworten froh.
2 Antworten
Hallo Alias,
ich lese Deine Frage leider erst jetzt, weshalb ich spät antworte.
Wenn Du als Drittschuldner einen Pfüb erhältst, dann pfändet der Gläubiger damit eine Forderung, welche der Schuldner Dir gegenüber hat (§829 ZPO). Deshalb heißt das auch Drittschuldner. Durch den Überweisungsbeschluß (§835 ZPO) mußt Du diese Forderung an den Gläubiger abführen. In der Drittschuldnererklärung (§840 ZPO), welche vor der Überweisung abzugeben ist, gibst Du gegenüber dem Gläubiger an, welche Forderungen der Schuldner gegen Dich hat. Dies ist auch der Betrag, der Dir quasi genommen werden kann. Mehr nicht.
Ich hoffe, meine Antwort kommt noch rechtzeitig und hilft Dir weiter.
Grüße
itasca
Danke schön für die Auskunft, mittlerweile habe ich über einen Anwalt dasselbe erfahren. Finde es trotzdem toll, dass du noch geantwortet hast, so finden auch andere Suchende eine Frage mit passender Erklärung dazu.
"Nun habe ich Angst, dass mir MEIN Geld weggenommen werden kann."
So ist es.
Danke, aber ich hatte um fachkundige Antworten gebeten...