Betriebskosten Pfändbar?
Können die Betriebskosten die ein Mieter an den Vermieter zu zahlen hat, gepfändet werden? Der Vermieter hat offene Forderungen an die Stadt, dem Mieter wurde jetzt ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss geschickt. Sind Betriebskosten nicht zweckgebundene Zahlungen und müssen weitergeleitet werden?
4 Antworten
Ob Betriebskosten pfändbar sind, ist in der Tat umstritten. Ich persönlich halte sie auch für zweckgebunden und damit unpfändbar. Einen womöglichen Ausweg bietet der Antrag nach § 851b ZPO.
Die Betriebskosten, die du an deinen Vermieter zahlst, dienen doch dazu, dass er seine Verbindlichkeiten z.B. gegenüber der Stadt (wie Grundsteuer zum Beispiel) begleichen kann. Von daher ist es logisch, dass die Stadt deine Zahlung pfändet, um an ihr Geld zu kommen. Solange du dadurch nicht höhere Kosten hast, kann es dir doch egal sein.
Du meinst, die Stadt hat noch Forderungen an dich - oder? Ist das eine Forderung, die sich auf Lasten des Grundsstücks (wie Wasser/ Abwasser, Grundsteuer, Wegebaubeitrag....) beziehen?
Wenn das so ist, dann möchte die Stadt mit der Pfändung doch sicherstellen, dass sie die Forderung, die du nicht bedient hast, von deinen Mietern beigetrieben werden kann. Deshalb pfändet sie und deshalb sehe ich hier auch keinen Raum für die Anwendung von § 852b ZPO. Denn es handelt sich vermutlich um eine solche Ausgabe, die für die Lasten des Grundstücks angefallen sind.
Nicht nur BK-Nachzahlungen, auch die Mietzahlungen können gepfändet werden.
Aber sind Betriebskosten nicht zweckgebunden? Die Miete ist abgetreten. Die Pfändung ging direkt an den MIeter, sollten Betriebskosten nachgezahlt werden müssen, so wollen die gleich vorab beim Mieter pfänden.
Der Gläubiger des Vermieters kann alles was die Mieter an den Vermieter zu zahlen haben pfänden. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Zweckgebunden oder nicht spielt keine Rolle.
Pfändungen erfolgen u.a. in Kontoguthaben oder Zahlungseingänge auf Konten. Da unterscheidet niemand danach aus welcher Quelle die pfändbaren Beträge stammen!
Ich selbst bin der Vermieter und habe noch eine kleine offene Forderung an die Stadt, ich habe meine Mietern die Betriebskostenabrechnung für 2012 zukommen lassen und die Stadt hat jetzt einen Pfändungsbeschluss erstellt. Ich denke das die Zahlung nicht pfändbar ist da Sie unter § 851b ZPO fällt.