Dreier fragen Strafbar?

8 Antworten

Jemanden, der keinerlei erotisches Interesse gezeigt hat, nach Sex zu fragen, kann immer als sexuelle Belästigung gelten. Auch wenn es strafrechtlich nicht von Bedeutung ist.

Ob zu zweit, zu dritt oder mehr spielt dabei keine Rolle.

Guten Abend!

Wie bereits einige Nutzer hier berichtet haben, ist eine sexuelle Belästigung im Rahmen des § 184i I StGB, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und DADURCH belästigt.

Was bedeutet das?

Die Berührung muss vom Täter dahingehend als sexuelle Handlung zu werten sein, sprich: Die Handlung des Täters muss objektiv betrachtet eine Handlung in sexuell bestimmte Weise sein. Auch sind dabei die subjektiven Aspekte des Opfers zu berücksichtigen. Dabei setzt der Tatbestand voraus, dass die Belästigung beim Opfer ,,nicht unerheblich" sein muss, sprich: Es kommt dabei auf die Art, Intensität, Dauer und die Einwirkung der sexuellen Handlung an.

Hier haben wir schon keine solche Handlung. Eine verbale Äußerung fällt mithin nicht unter § 184i I StGB. Eine sexuelle Belästigung liegt damit nicht vor!

Denkbar wäre eine Strafbarkeit nach § 177 I StGB. Danach wird bestraft, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen im Sinne des § 184h StGB vornimmt oder von dieser Person vornehmen lässt. Sexuelle Handlungen sind wiederum Berührungen, die erkennbar als sexuell motivierend vom Täter zu erkennen. Ein entgegenstehender Wille liegt vor, wenn objektiv betrachtet die Handlung gegen den Willen des Opfers erfolgt (Beispiele: weinen, wegrennen, wegstoßen der Hand oder mittlerweile ein einfaches ,,Nein").

An der Berührung die gegen den erkennbaren Willen des Opfers sexuell motivierend ist, fehlt es bei Ihnen ebenfalls. Danach liegt keine strafbare Handlung nach § 177 I StGB vor!

ABER: Die Äußerung selbst könnte vielleicht eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellen. Beleidigung liegt nämlich vor, wenn mit der Äußerung des Täters die Kundgabe der Missachtung, Nichtachtung des Opfers zum Ausdruck gebracht wird. Der § 185 StGB soll nämlich die persönliche Ehre des Menschen schützen.

Ob Ihre Äußerung eine Beleidigung ist, ist deswegen schwierig, da es grundsätzlich darauf ankommt, was gesagt wurde, wie es gesagt wurde und in welchem Kontext die Äußerung getätigt wurde. Die Äußerung muss hinreichend bestimmt und vor allem geeignet ist, die persönliche Ehre des Opfers herabzuwürdigen.

Sie haben hier gefragt, ob die Dame einen Dreier möchte. Würde ein anderer Beteiligte diese Situation beurteilen, wäre es sicherlich eine etwas unmoralische, aber keine ehrenrührige, herabwürdigende Äußerung. Damals war eine Aufforderung, die auf eine sexuelle Handlung abgezielt hat tatsächlich eine Beleidigung. Dies wurde aber mittlerweile geändert, da der § 185 StGB damit missbräuchlich verletzt wurde. Unter diesen Umständen wäre auch die Beleidigung abzulehnen!

Sollte eine Strafanzeige erfolgen, kann Ihnen ein Fachanwalt im Strafrecht sicherlich weiterhelfen. Ich bezweifle jedoch, dass es für eine Beleidigung oder den oben genannten Delikte reicht!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Recherche

Ja es ist ansich strafbar (nicht der sex ansich selbst)

Sondern das es als belästigung gelten kannst, wenn du nicht vorsichtig da ran gehst.

LydiaDonner  13.06.2021, 19:23

Nein, ist es nicht.

HayalBlue  13.06.2021, 19:23
@LydiaDonner

Die realität sieht rein rechtlich aber anders aus.

HayalBlue  13.06.2021, 19:25
@LydiaDonner

Aha deswegen bekam ich mal rechtliche folgen :D

Dann erzähle ich den das mal, das es nicht so ist . Die da oben haben bestimmt nur nen feeehler jemacht.

LydiaDonner  13.06.2021, 19:27
@HayalBlue

Um jemanden sexuell zu belästigen, musst Du ihn zwingend anfassen.

HayalBlue  13.06.2021, 19:28
@LydiaDonner

Nein. Alleine die Antwort ist schon falsch.

Allein wenn eine Frau z.B ein unerwünschtes Genital Bild bekommt, ist es schon eine belästigung.

LydiaDonner  13.06.2021, 19:30
@HayalBlue Strafgesetzbuch (StGB) § 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

HayalBlue  13.06.2021, 19:33
@LydiaDonner

Dann sag mal lieber worunter es fällt mit dem Beispiel welches ich genannt habe :)

LydiaDonner  13.06.2021, 19:40
@HayalBlue

Ein dickpic ist eine Verbreitung pornographischer Schriften und keine sexuelle Belästigung.

Kommt auf den Kontext an. Wenn du eine wildfremde Frau sowas fragst, dann kann es klar als sexuelle Belästigung ausgelegt werden. Wenns ne Freundin ist "eher" nicht, aber auch da kommts auf den exakten Wortlaut an

Strafbar nein, sexuelle Belästigung ja

Denn sexuelle Belästigung ist eben nicht durchs Strafrecht definiert.

Würde mich hier jemand einfach so nach einem flotten Dreier fragen, würde ich das dem CM melden, eben als sexuelle Belästigung.

Liebello  13.06.2021, 22:03

genau so