Doppeltes Beschäftigungsverhältnis zulässig?
Liebe Community,
ich habe eine Frage, bei der es sich um die Zulässigkeit eines doppelten Beschäftigungsverhältnisses handelt.
Der konkrete Fall:
Mein Arbeitgeber baut ca. ein Drittel der Belegschaft ab und hat hierfür mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt. Gemäß Sozialauswahl bin ich von dem Stellenabbau betroffen (30 Jahre alt, 5 Jahre dabei, ledig, keine Kinder). Daraufhin habe ich mit meinem Arbeitgeber einen "Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" per 30.06.13 unterschrieben. Des Weiteren werde ich von meinem aktuellen Arbeitgeber ab dem 01.04.2013 bis Vertragsende "unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt" (quasi 3 Monate bezahlter Urlaub).
Mittlerweile habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden (bzw. wurde von einem Headhunter angesprochen). Die Arbeitsbedingungen etc. sind sehr gut und das Angebot finanziell sehr lukrativ. Die Vertragsunterzeichnung ist nur noch Formsache und soll kommende Woche stattfinden.
Es gibt jedoch 2 "Einschränkungen": die Stelle ist ab dem 01.04. frei und ich müsste als Selbstständiger/Freiberufler beginnen. Es handelt sich hierbei um ein langfristiges Projekt (min. 3 Jahre) und ich bin dem Freiberuflertum durchauchs nicht abgeneigt.
Allerdings soll die Stelle schnellstmöglich besetzt werden. Nun befürchte ich, dass wenn ich bis zum 01.07.13 warte, diese Stelle anderweitig vergeben werden könnte und mir dadurch diese Möglichkeit entgeht.
Daher nun meine Frage(n): ist es (steuer-)rechtlich zulässig, direkt zu Beginn meiner Freistellung mich selbstständig zu machen und quasi "auf eigene Rechnung" arbeitend diese Anstellung anzunehmen? Was müsste ich steuerrechtlich beachten? Ich würde ja weiterhin 3 Monate lang normales Gehalt von meinem Arbeitgeber beziehen. Müsste ich dieses Gehalt gesondert versteuern?
Des Weiteren ist in meinem Aufhebungsvertrag kein Passus über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit enthalten. Der neue Arbeitgeber ist auch nicht in derselben Branche tätig oder gar ein Konkurrent meines aktuellen Arbeitgebers.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
5 Antworten
Kannst beginnen ABER halt nicht offiziell... Auch wenn du freigestellt bist bzw. beurlaubt etc. kannst du dann noch fristlos gekündigt werden wenn du eine andere Tätigkeit beginnst...
Ich denke das kannst Du machen.Gerade die freistellung soll es Dir ermöglichen,eine neue Arbeit zu finden.Selbständig nur auf Provision zu arbeiten ist ein hartes Brot.Du musst Den Leuten etwas Verkaufen,was sie nicht benötigen ,und nicht gebrauchen können.Wenn Du nach einem Monat nicht von den Provisionen leben kannst steige aus.Dann hast Du noch Zeit etwas Anderes zu machen.Wenn das Geschäft so großartig währe ,würde Dein Arbeitgeber das aud eigenes Risiko machen,und nicht wie in diesem Fall,das Risiko auf Dich abwälzen.
Da du freigestellt bist, sollte dein bisheriges Arbeitgeber wahrscheinlich nichts gegen die Aufnahme einer neuen Tätigkeit haben. Vorsichtshalber würde ich aber nachfragen.
Steuerrechtlich handelt es sich bei den Zahlungen deiner bisherigen Arbeitgebers um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die Lohnsteuer abgeführt wird, und bei den Zahlungen deines neuen Arbeitgebers/Auftraggebers um Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (kommt auf die Art der Tätigkeit an), die du dem Finanzamt gegenüber erklären musst.
Unbedingt einen Anwalt befragen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Deine Anfrage ist hier nicht abschließend zu beantworten, zumal du Rechtssicherheit brauchst.
Selbständig geht auf jeden Fall. Ich sehe aber in diesem Fall eine Scheinselbständigkeit, da Du nur für 1 Auftraggeber tätig bist.
Vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt: ich soll als Freiberufler (Freelancer) bei meinem neuen Auftraggeber in einem Projekt langfristig mitarbeiten, also sprich ohne Gewerbeschein. Dies würde vom Finanzamt aus auch problemlos gehen. Das Problem mit der Scheinselbstständigkeit ist mir bekannt und an Konflikten mit dem Gesetz bin ich nicht interessiert :-)