Letztes gehalt nach Aufhebungsvertrag nicht mehr bekommen!
Hallo mein Problem schildert sich wie folgt:
Ich war 8-9 monate lang in einem unternehmen beschäftigt,die Zahlungsweise des Arbeitgebers war schon immer sehr unpünktlich...Zahlungstermin 15. des Folgemonats oft kam das gehalt erst am 18. - 20. Nun habe ich aber einen Aufhebungsvertrag mit dem AG vereinbart (zwecks attraktiverer stelle) dieser kam auch zustande und wurde ab dem 31.12.11 rechtskräftig. Darin stand das: "... jedweder ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ob bekannt oder unbekannt sind ab diesem datum hinfällig"
Nun warte ich natürlich auf mein letztes Gehalt Dezember und die ALG 1 unterlagen die ich abgegeben hatte da die neue Stelle wider erwarten doch erst im Mai beginnt ....hab ich mir selbst ins knie geschossen aber das ist ein anderes Thema.
Die Unterlagen wurden direkt an den AG per Post geschickt dies ist nun schon knapp 3 Wochen her jedweder Telefonisch und schriftlicher Kontakt zum AG ist fehlgeschlagen. Natürlich habe ich weder Geld noch Unterlagen. Was kann ich da tun ? Habe ich noch anspruch auf das gehalt ? Oder wird dieses durch den oben zitierten satz im aufhebungsvertrag negiert ?
Für alle antworten die mir weiterhelfen wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
Du hast in jedem Fall Anspruch auf dein Gehalt. Diese Klausel dürfte rechtswidrig sein. Du solltest einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und das Gehalt einklagen. Du kannst übrigens, wenn du zur Zeit kein Einkommen hast Prozesskostenhilfe beantragen. Auch darüber berät dich der Anwalt.
Anwalt würde ich da hin zu ziehen, das lohnt sich!
Da rate ich zum Anwalt. oder lies dich mal in einem Juraforum oder einem Juraeck schlau. Einfach mal Googln.
Guten Tag .
Du hast im warsten Sinn ein Bock geschossen!
Unterlagen in der Art wie du sie mit der "Normalen Post" an deinen Ex Arbeitgeber geschickt hast , sendet man - besonders wenn du zuvor schon schlechte Erfahrungen mit deinem Ex Arbeitgeber gemacht hat , "Als Einschreiben mit Rückantwortschein" das kostet zwar einiges mehr als ein normaler Brief ,aber in so einem Fall wie der von dir geschilderten muss es dir das Wert sein . Bei diesem dir empfohlenen Postversand , muss der Empfänger den Erhalt der Unterlagen durch Unterschrift bestätigen und du bekommst dann diesen "Rückantwortschein" von der Post zugeschickt .
Als nächstes musst du mit dem Arbeitsamt wieder Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt schildern . Frage den/die Sachbearbeiter/rin ganz höflich , ob es möglich wäre das du die Antragsunterlagen für das ALG 1 noch einmal ausstellen . Ist das der Fall (Woran ich aber fast Zweifle) , dann schicke die Unterlagen in der Art deinem Ex AG zu die ich dir Eingangs empfohlen habe .
PS.
Wer eine Arbeitsstelle kündigt ohne im Anschluss möglichst umgehend in das neue Arbeitsverhältnis wechseln zu können,muss unter Umständen damit rechnen das er vom Arbeitsamt gesperrt zu werden ! Da du wie du schilderst mit deinem Ex Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast , hast du einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beendet .
Leider warst du nicht so Schlau und hast die Sache nicht so gedreht , das du dir hast "Kündigen lassen ! Denn dann würdest du das ALG 1 ohne vorherige Sperre bezahlt bekommen .
Ich wünsche dir viel Glück - du wirst es brauchen ! ! !
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