Darf der Chef Teile des Gehalts einbehalten?

3 Antworten

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HI, grundsätzlich darf der Arbeitgeber das nicht. Hier gilt der Grundsatz "wo gehobelt wird, fallen Späne". Das heißt, Arbeitnehmer dürfen Fehler machen, die unter Umständen dem Unternehmen auch Geld kosten. Grundsätzlich gilt, dass Unfälle und (leichte) Fahrlässigkeit im Risikobereich des Arbeitgebers liegen. Der Arbeitnehmer kann dann haftbar gemacht werden, wenn er etwas mutwillig kaputt gemacht hat oder aus Gründen, die er selbst zu verantworten hat. Also z.B. Schutzvorrichtungen nicht benutzt, untzer Alkoholeinfluss gearbeitet, Mutproben, ... Wichtig ist auch, was im Arbeitsvertrag steht. So können Kassiererinnen für ein Kassenminus verantwortlich gemacht werden.

Ich kann da jetzt leider keine Quellen nennen - Arbeitsrecht setzt sich aus vielen Gesetzen zusammen und ist sicher der Bereich, in dem die Richter häufiger gefragt sind, als die Gesetze. Aber Du kannst ein wenig dazu googeln.

Erstmal nein. Abziehen darf er so nicht.

Richtig wäre wenn er dir das Geld zahlt und dann dir eine Rechnung (wenn du fahrlässig etwas beschädigt hast natürlich) gibt. Aber einfach das Gehalt nicht zahlen ist Vertragsbruch, da du ja Anspruch auf den vereinbarten Lohn hast.

claushilbig 
Fragesteller
 07.07.2015, 21:34

Ich hatte den Abzügen zunächst zugestimmt (mündliche Absprache), diese Zustimmung aber nun (schriftlich) zurück gezogen ...

Die Frage ist zu allgemein gestellt, um vernünftig beantwortet zu werden - denn es gibt einzelne Fälle, in denen Gehaltsbestandteile zunächst einbehalten werden können

claushilbig 
Fragesteller
 07.07.2015, 21:33

Gut, dann also etwas konkreter:

Ich hatte (während der Probezeit) mehrere Unfälle, und habe damals zugestimmt, diese Schäden zu bezahlen. (Ich wollte ja den Job behalten - und je nach Sichtweise kann man zumindest bei einem der Unfälle schon von "grober Fahrlässigkeit" sprechen.) Dafür wurde also regelmäßig etwas abgezogen.

Nun stelle ich aber fest, dass ich einfach mit dem Geld nicht auskomme und habe meine Zustimmung schriftlich zurückgezogen. Darf der Chef dann trotzdem weiterhin etwas abziehen?