Wie ist das mit der Dienstbarkeit und Belastung der Regenentwässerung auf Garage vom Nachbarn?

7 Antworten

Du mußt dem nicht zustimmen und ICH würde es auch nicht tun.

Am besten ist, du fragst einen Anwalt. Der wird dir eine Genaue Auskunft geben. Ist aber schon komisch, dass er sein Regenwasser einfach bei dir ableiten lässt.

Bei uns in BW braucht man auch für einen Carport eine Baugenehmigung. Und die wird nur erteilt, wenn solche Fragen wie die der Entwässerung geklärt sind (und zwar nicht über das eigene Grundstück)

Das glaube ich nicht, dass es rechtens ist, Regenwasser des eigenen Grundstücks ohne Einverständnis des Nachbarn auf dessen Grundstück zu leiten. Da es eine diffizile baurechtliche Frage ist, rate ich dringend, einen Fachjuristen für Baurecht einzuschalten. Wenn die Verbraucherzentrale in Deiner Nähe einen solchen Fachjuristen unter Vertrag hat, wäre das eine kostengünstige Möglichkeit eine Fauchauskunft zu bekommen.

Braucht die Fragerin überhaupt einen Juristen? Im Bauamt hat man die erste Anlaufstelle. Knackpunkt ist anscheinend die Grenzbebauung.

Da gibt es eindeutige Auflagen im Bauschein. Der Fragerin ist an einer friedlichen Nachbarschaft gelegen. Wenn sie mit Juristen ankommt, wird es nicht besser.

Im Bauamt (selbst dort mal gearbeitet) wird ihr bestimmt einiges erklärt, was Juristen erspart. :)

@Christel5

Es ging ja um eine klare Auskunft, nicht gleich um eine Klage oder auch nur einen Brief vom Rechtsanwalt.

Meine Erfahrungen mit dem Bauamt lasse ich hier einmal außen vor. Es war immer gut, von neutraler Stelle den rechtlichen Hintergrund erläutert bekommen zu haben.

Wenn ein Bauamt gut arbeitet, wird es vermutlich einem den Juristen ersparen. (Leider habe ich diese positive Erfahrung mit Bauämtern bisher nicht gemacht. Es wurden Problemlagen konstruiert, die es eigentlich gar nicht gab.)

@Kuno33

Kannst Du singen. Ich war in der Abteilung "Untere Naturschutzbehörde". Die Cheffin dort war - na ja - eigenwillig und ist heute kaum noch im Dienst.

Es gibt noch Sachbearbeiter im Bauamt, die pragmatisch in einer Sache beraten können.

@Christel5

Die gibt es sicherlich. Das ist ja ein Teil ihrer Aufgabe. Es geht nur um meine ganz persönlichen Erfahrungen. Damit möchte ich in keiner Weise in Frage stellen, dass Du im Umgang mit "Kunden" freundlich bist, kompetent berätst und alles im Sinne baurechtlicher Bestimmungen ausführst.

@Kuno33

Ja, ich denke, dass eine Menge Leute nicht immer mit Behördengesprächen zufrieden sind. Falls ein Anwalt zu Rate gezogen werden soll, sind die Bauscheine doch erforderlich für das weitere Verfahren.

Vielleicht ist das Bauamt ja mit netten Leuten besetzt.

So eine Planung sollte eigentlich so laufen: Der Nachbar informiert euch über seine Absichten, erläutert, warum er sein Regenwasser über euer Grundstück ableiten will und bittet euch um Zustimmung. Wenn er euch überzeugt hat und ihr mündlich (oder schriftlich) euer Einverständnis signalisiert, stellt er die Bauantragsunterlagen zusammen. Aus denen sollte hervorgehen, was er genau plant, insbesondere wie die Entwässerung funktionieren soll. Auf den Plänen wird eine kurze Nachbarzustimmung formuliert, die ihr unterschreibt. Dann muss die Baugenehmigungsbehörde entscheiden, ob die Nachbarzustimmung ausreicht oder eine Baulasteintragung verlangt wird.

Jetzt kann vieles anders laufen, worauf ihr entsprechend reagieren müsst. Wenn dein Nachbar euch im Vorfeld nicht beteiligt, kannst du nach Baubeginn im Bauamt Akteneinsicht erbitten. Wenn es keine Akte gibt, kannst du die Bauaufsicht auffordern, für einen Baustopp zu sorgen. Gibt es einen Bauantrag, muss aus diesem die Entwässerung ersichtlich sein. Wird anders als genehmigt gebaut, kannst du wiederum die Bauaufsicht einschalten.

Da du einen Nachbarschaftsstreit vermeiden möchtest, finde zunächst mal heraus, wie konkret die Planung ist, ob er einen Bauantrag gestellt hat oder stellen wird und wann er beginnen will. Dann erkläre ihm, warum du mit der Entwässerung über deine Garage nicht einverstanden bist. Einen Anwalt brauchst du m.E. erst dann, wenn Gespräche mit dem Nachbarn nicht (mehr) möglich sind, er Vereinbarungen nicht einhält und die Baugenehmigungsbehörde im Falle von Verstößen nicht tätig werden will.