Die neue Küche wurde falsch vermessen ,wie kann ich bei Rantenzahlung Abzüge machen?

3 Antworten

Bevor die Küche nicht einwandfrei zu nutzen ist, würde ich GAR KEINE Rate zahlen!

Dann werden die schon flott...

Ich verstehe, dass viele so reagieren würden- aber leider ist das nicht ganz richtig. Bis zu einem gewissen Betrag muss bezahlt werden. Einfach nicht bezahlen ist die die Lösung des Problems

@Nolti

P.S. soll natürlich heißen: .... ist nicht die Lösung des Problems

@Nolti

Von gar nicht bezahlen war ja auch nicht die Rede. Kommt ja auch drauf an, was im Vertrag vereinbart wurde, wann die Raten beginnen.

Allerdings würde ich mir doch wenigstens einen Restbetrag einbehalten, so lange nicht alle Mängel behoben sind.

@Portokali

Das auf jeden Fall. Da hast du vollkommen recht.

Hallo MNiewoehner,

So ganz werde ich aus deinen Schilderungen nicht schlau. Die Arbeitsplatte wurde zu lang geliefert und dann vom Hersteller neu gefertigt und diese war dann auch wieder zu lang?
Ich verstehe nicht ganz, warum die Monteure die Platte dann nicht vor Ort eingepasst haben. Im Grunde kann man doch solche Aufmaßfehler mit ein wenig Engagement und Geschick als Monteur fast immer vor Ort beheben.
Und warum wurde die Platte nicht provisorisch eingebaut, so dass ihr wenigstens spülen und kochen könnt?
Ob das Möbelhaus nun will oder nicht- wenn sie diese Reklamation verschuldet haben, müssen sie auch für den finanziellen Schaden (eure Ausfallzeiten für die Kundendienstbesuche, möglicher Nutzungsausfall der Küche usw.) aufkommen.
Auf jeden Fall solltest du alles genauestens dokumentieren (Telefonate, Terminabsprachen usw.) und dies auch mit entsprechenden Fotos belegen. Sollte die Küche noch nicht fertiggestellt sein, musst du den Händler schriftlich in Verzug setzen und ihm einen angemessenen Zeitraum zur Nachbesserung geben (max. 4 Wochen). Sollte die Reklamation nach 2 Versuchen noch nicht erledigt sein, kannst du entweder eine Wandlung des Kaufvertrags verlangen oder einen eigenen Handwerker zur Nachbesserung beauftragen (natürlich auf Kosten des Händlers.)
Ich rate dir dringend, dich einmal bei einer Verbraucherberatungsstelle zu informieren. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, wäre auch ein Beratungsgespräch beim Anwalt evtl. hilfreich. Ich bin wirklich niemand, der sofort zum Anwalt springt- aber hier geht es schließlich um viel Geld und leider spekulieren viele große Unternehmen darauf, dass sich der kleine Kunde über den Tisch ziehen lässt, weil er seine Rechte nicht kennt.
Viel Erfolg und viele Grüße

Wenn die Vermessung durch das Möbelhaus durchgeführt wurde, dann ist dieses auch für eine ordnungsgemäße Lieferung verantwortlich. Auf jeden Fall ist der geschilderte Fall ein Garantiefall. Bevor die Küche nicht ordnungsgemäß steht, würde ich gar keine Zahlungen leisten.

Das ist ein schlechter Rat und leider nicht richtig. Es wurde bereits geliefert und die Küche ist (wenn auch nicht vollständig) nutzbar. Also müssen auch Zahlungen bis zu einer gewissen Höhe geleistet werden. Sonst gerät der Kunde in Verzug und muss mit evtl. Konsequenzen rechnen.