"Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben"?

6 Antworten

Vergleich heißt IMMER, dass die Kosten von beiden getragen werden, es sei denn im Vergleichstext ist etwas anderes vereinbart. Einen Vergleich schließt man auch nur dann, wenn man sich nicht sicher ist, die Klage in allen Teilen zu gewinnen und damit gar keine Kosten zu haben. Auch bei einem Klageausgang, wo dir teilweise Recht gegeben würde und in anderen Teilen nicht, würdest du einen Teil der Kosten tragen, die dann aber noch höher wären.

Hast du dem Vergleich zugestimmt und wurde er bereits unterschrieben, ist ein Vertrag zustandegekommen und es gibt keine Möglichkeit mehr. Dein Rechtsanwalt hätte dich finde ich aber informieren müssen, wie teuer welcher Weg ist. Ich denke er sah keinen Möglichkeit alle Punkte durch zu bekommen und wollte in deinem Interesse die Kosten gering halten - hätte er dir aber trotzdem erklären sollen.

Fazit: Wiederspruch geht zwar, aber überlegs dir bzw lass dir die Chancen nennen. Klappt auch nur eine Winzigkeit nicht, wirds für dich noch teurer.

kann Deiner Frage keine 2 Formulierungen entnehmen, zumindest hast Du das nicht deutlich gemacht.

aussergerichtliche Kosten = Anwaltskosten und eigene selbst beauftragte Gutachterkosten

gerichtliche Kosten = an das Gericht zu entrichtende Gebühren inkl. vom Gericht zum Zwecke der Urteilsfindung beauftragten Gutachterkosten.

Also jeder zahlt seinen Anwalt und alle Kosten die das Gericht in Rechnung stellt, werden geteilt.

Verstehe Dein Problem nicht. Übrigens ist ein Vergleich erst dann rechtsverbindlich, wenn Du Dich als Beklagter damit einverstanden erklärst und es der Klagende auch tut.

Auf gut Deutsch:

Ihr seid Euch einig.

fairsite 
Fragesteller
 30.03.2011, 08:29

Die Kosten des Rechtsstreits, die in einem Urteil genannt werden, sind auch die Anwaltskosten, die von Euch allen innerhalb einer Prozeßkostenhilfe, mitgetragen werden.

Ärgerlich finde ich, dass Sachverständige, selbst dann, wenn sie als Zeuge zugeben, dass sie nicht wissen, was sie begutachtet haben und keine Bilder fertigten, in einem zweiten Gutachten nochmal Vergütung erhalten.

Ärgerlich finde ich, dass die Kosten des Verfahrens, den eigentlichen Streitwert übersteigen dürfen.

Ärgerlich finde ich, dass die Kosten des Verfahrens nicht mit Urteil genannt werden, sodass die Allgemeinheit weiss, woher die Staatschulden kommen und die Person, die Prozeßkostenhilfe erhalten hat, die Tilgungsverpflichtung kalkulieren kann, damit diese nicht an die Nachkommen aller vererbt werden. 

Das heißt. Jeder bezahlt seinen Anwalt selbst. Die Gerichtskosten werden zu gleichen Teilen geteilt.

Wenn Du einem Vergleich zugestimmt hast, ist der in der Tat rechtsverbindlich. (Dann wurde aber nicht die Klage abgewiesen, wie Du zunächst schreibst, sondern es wurde ein Vergleich geschlossen, wie Du später schreibst.)

Und die Kostenaufteilung gehört zum Vergleich dazu. Darüber wird dann auch gar nicht mehr verhandelt.

(Das ist ein typischer Fall für eine Rechtsschutzversicherung, die die Vergleichskosten auch übernimmt...)

fairsite 
Fragesteller
 03.11.2010, 11:10

Doch ich habe ein Urteil und nach diesem Urteil haben die Anwälte den Vergleich ausgehandelt.

guinan  03.11.2010, 11:16
@fairsite

Was steht denn in diesem Urteil? Da kann unmöglich stehen, dass deiner Ansicht in vollem Maße zugestimmt wurde, denn kein Anwalt würde einen Vergleich suchen, wenn sein Klient kostenlos daraus hervorgehen könnte

anjanni  03.11.2010, 11:19
@guinan

In dem Urteil steht aber doch nicht "die Klage wurde abgewiesen" - oder?

Sonst macht ein Vergleich ja keinen Sinn.

Man bräuchte jetzt also eigentlich mal den genauen Wortlaut des ganzen "Urteils". (Bitte nicht hier veröffentlichen...)

Deshalb erscheint es mir sinnvoll, wenn Du Dir den Text von Deinem Anwalt noch mal erklären läßt.

fairsite 
Fragesteller
 30.03.2011, 08:32
@anjanni

Das habe ich getan und mußte mich ziemlich wehren, eine Antwort nicht bezahlen zu müssen. Aber ich habe es geschafft. Danke für Eure Hilfe.

Klage vollumfänglich abgewiesen oder zurückgenommen ?

Jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten werden geteilt, bedeutet Du zahlst die Hälfte an den Kläger, der ja Gerichtskosten bei Klageerhebung gezahlt hat.