Sozialgericht hat Vergleich geschlossen und damit das Verfahren beendet?
Hallo ,
es geht um einen Arbeitsunfall aus dem Jahr 1990 wo ich eine Augenverletzung erlitten habe ..
Aufgrund des Gutachtens der im Auftrage der BG gemacht wurde habe ich eine Mde von 10 anerkannt bekommen mit der Bemerkung das eine Einholung eines Psychosomatisches Zusatz Gutachtens ratsam wäre und natürlich bekam ich einen Ablehnungsbescheid von der BG .
Dies ging vom wiederspruch bis zur Sozialklage wo ich darauf bestand das ein Zusatzgutachten bezüglich Psychosomatischer Folgeerscheinungen gemacht werden sollte , diesem Stimmte das Gericht zu und veranlasste einen Vergleich, mit dem Beide Parteien einverstanden waren .
Vergleich wurde zur Niederschrift wie folgt ausgesprochen ,
Nach eingehender Erörterung der Sach und Rechtslage schließen die Beteiligten folgenden Vergleich
1 . Die Beklagte erklärt sich bereit , die Klägerin auf pyschiatrischem Fachgebiet unter Berücksichtigung des Aufforderung § 200 SGB Abs. 2 VII begutachten zu lassen und der Klägerin dann einen neuen rechtsbehelfsfähigen Bescheid aufgrund des Antrags vom 21..7.2009 auf Gewährung einer Verletztenrente zu erteilen .
2 Die Beteiligten sind sich einig , das auf Augenärtzlichem Fachgebiet wegen der Folgen des Unfalls vom 12.3.1990 derzeit eine Mde von 10 v.H besteht
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Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten
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Die Beteiligten sind sich einig , das hiermit der Rechtsstreit im vollem Umpfang erledigt ist .
Vorgelesen und genehmigt .
Darauf hin habe ich mich einem Pyschosomatischen Gutachten begeben und das Gutachten viel zu meinen Gunsten mit 100 Mde v. H aus ..
Dieses Gutachten ist bei der BG eingegangen und Sie haben es als nicht Verwertbar eingestuft . Ich soll einen Gutachter die Sie mir zur Auswahl gestellt haben ernennen und mich einem Neuen Gutachten unterwerfen .
Können die das machen oder kann ich den Vergleich des Gerichts Vollstreckend geltend machen ???
Bitte um Hilfe , ich bin am verzweifeln mit der BG :(
3 Antworten
Die BG will vieles nicht was sie Geld kosten kann......
Also solltest du dir umgehend eine anwaltliche Beratung nehmen. Am Besten einen Anwalt der auf diesem Gebiet tätig ist. Gewerkschaft, VDK, etc. können dir hier auch weiter helfen.
Hallo Ursusmaritimus ,
Bei einem Anwalt habe ich mich schon beraten lassen
aber habe da ein Blödes Gefühl bekommen das er irgendwie mit der BG zusammen zieht , weil er unbedingt diesen Fall übernehmen wollte dennoch aber keine Ermutigung machte das ich Erfolg hätte .. warum soll ich so einem meinen Fall übergeben ?
Hab da Glaube ich einen Falschen Anwalt angesprochen der dachte das ich null Ahnung hab ...
Mit der VDK habe ich leider auch schlechte Erfahrungen gemacht und habe meine Mitgliedschaft beendet , weil ich ständig Alles selber machen musste und bis man einen Termin Bekommt ewig warten muss .
Nach dem ich hier auch keine Tipps und Erfahrungen mit der BG bekommen habe ,
hab ich jetzt wieder alles Selber angepackt und der BG einen Sachlichen und Formellen Brief zu kommen lassen in dem ich auf den Gerichtlichen Vergleich und den Auflagen aufmerksam gemacht habe .. und kein weiteres Gutachten annehmen werde
Ich habe Sie aufgefordert meinen Bescheid endlich zum Schluss kommen zu lassen
Schauen wir mal was raus kommt ...
Trotzdem Danke für deine Antwort
Verstehe ich das richtig? Du willst aufgrund eine Augenschadens von 10 Prozent eine psychische Erkrankung von 100 % geltend machen? Sorry , aber da kommst du nie im Leben mit durch. Das schaffen noch nicht einmal welche, die nach einen Berufsunfall das Augenlicht komplett verloren haben.
HalloRossi ,
ob es so ist oder nicht das entscheiden Fachärzte und mein Gutachten wurde von einem Leiter einer Uni Klinik gemacht
Ich musste 3 mal dahin Tanzen bis überhaupt ein Entschluss gefasst wurde .
Die Gutachter der BG entscheiden in einer Halben Stunden und das beim Ersten Besuch und meißtens immer zum Nachteil des Betroffenen .
Jeder Mensch ist anders und den einen Kann nichts einschüchtern den Anderen eine Kleinigkeit ...
Ich habe diese Folgeerscheinungen Jahrelang mit mir getragen Ohne zu wissen das es Unfallfolgen waren und bin seit 9 Jahren in Behandlung . Erst nach einem Zufall wurde ich darüber aufgeklärt
das diese Folgeerscheinungen sind , sonst hätte ich dies bei der BG bestimmt schon früher geltend gemacht ...
Bitte nicht Vorurteilig über jemanden denken den man nicht kennt
Ich kämpfe nur um mein Recht ... wenn das Ergebnis anders ausschauen sollte habe ich wenigstens darum gekämpft ..
Trotzdem Danke für die Meinung
1 lass dich nicht Verückt machen den die wohlen nicht das Gutachten Anerkennne und bestehen deswegen auf ein Neuse aber du und sie haben das recht auf ein neutrales Gutachen und genau das wollen sie dir Vieliecht nicht geben.Gehe am besten zum Anwal den der kann es dir ganz genau sagen .Außerdem wiso sol ein Gutachen nicht verwertbar sein das sollte auch mal dein Anwalt klären.Vieleicht wolen sie auch das gerichtsurteil so auch umgehen den so müsten sie mehr bezahlen Als bei 10 mdh
Danke Herakles ich hoffe darum das es gut wird .
Ich habe einen Gerichtlichen Vergleichstitel , das entschieden hat
wenn das Gutachten für mich gut ausfällt ich berentet und ich versuche das Die BG dieser Abmachung nach kommt
Natürlich wollen Sie nicht zahlen das ist mir bewusst , aber ich möchte mich auch nicht so abwimmeln lassen das ich noch einmal zu dem Gutachter gehe der Ihnen Lieb ist , damit ich ein Negatives Gutachten bekomme .. darum jetzt der ganze Spektakel der BG
Ich habe Sie nett und Sachlich aufgefordert die Auflagen für den Gerichtsvergleich ebenfalls zu erfüllen und das ich ansonsten
In Vollstreckung gehe ...
Bei einem Anwalt habe ich mich schon beraten lassen
aber habe da ein Blödes Gefühl bekommen das er irgendwie mit der BG zusammen zieht , weil er unbedingt diesen Fall übernehmen wollte dennoch aber keine Ermutigung machte das ich Erfolg hätte .. warum soll ich so einem meinen Fall übergeben ?
Jetzt heißt es abwarten bis sich die BG zurück meldet
Darum habe ich ja hier auch eine Frage gestellt ,weil ich von Betroffenen wie ich wissen möchte was ich für Möglichkeiten habe in dieser Situation ...