KFA trotz Vergleich?

3 Antworten

Diese Forderung macht für mich erst einmal keinen Sinn. Wenn Kosten Aufhebung vereinbart wurde und in einer Vergleichssituation entstehen üblicherweise gar keine Kosten. Allerdings kann dies final nur beurteilt werden unter Berücksichtigung des konkreten Vergleichstext und der Kostenforderung. Zurzeit sehe ich jedoch keine Rechtsgrundlage zur Zahlung auf diese Forderung. Diese Aussage ohne den Sachverhalt zu kennen.

Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, heißt das, dass jeder seine eigenen Rechtsanwaltskosten trägt und die Gerichtskosten je zur Hälfte. Da der Kläger die Gerichtskosten vorschießen muss, fordert er nun die Hälfte von dir zurück. Dabei wird es sich um die genannten 213 Euro handeln.

siehe hier:

......

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Eine häufige Regelung in gerichtlichen Vergleichen. Sie bedeutet zunächst, dass jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten übernimmt. Wenn der Anwalt auf der einen Seite teurer war (z.B. wegen Reisekosten), entsteht kein Erstattungsanspruch.

Auch die Gerichtskosten werden bei der Kostenaufhebung geteilt. Der Beklagte muss dem Kläger also noch die hälftigen Gerichtsgebühren erstatten...

https://www.jurablogs.com/post/aufhebung

Vielleicht könntest Du Dich auf geringe Ratenzahlungen einigen.

Du schreibst übrigens nicht, ob Du Kläger oder Beklagter bist..