Deutsches Recht Ausziehen/Wohnung sanieren

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Nein, gab vor kurzem dazu im Fernsehen eine Sendung, auch die Unterbringung im Hotel während der Sanierungsmaßnahmen kann der Mieter nicht mehr in Anspruch nehmen...

google bitte mal...11.05.2011 –** **Mieter müssen Sanierung ohne Mietminderung dulden.****

und ganz neu 2013..

.Modernisierungsvorhaben zur Energieeinsparung in vermieteten Wohngebäuden können Eigentümer seit 1. Mai 2013 leichter umsetzen. Wir erklären die neuen Spielregeln für Vermieter und Mieter durch das Mietrechtsänderungsgesetz. &

Bauliche Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Einsparung von Endenergie abzielen, definiert § 555b BGB als energetische Modernisierung. Dazu zählen etwa gedämmte Fassaden oder der Einbau einer solarthermischen Anlage.

Plant der Vermieter eine größere Modernisierung mit anschließender Mieterhöhung von mehr als fünf Prozent, muss er dies dem Mieter drei Monate vorab schriftlich ankündigen. Das Schreiben muss informieren über:

Art und Umfang Beginn und Dauer der Maßnahme zu erwartende Mieterhöhung (Modernisierungsumlage) künftige Betriebskosten

Kündigungsrecht des Mieters Wollen sich Mieter mit einer Modernisierung nicht arrangieren, können sie außerordentlich kündigen. Die Frist dafür läuft bis zum Ende des auf die Ankündigung folgenden Monats. Am Letzten des Folgemonats wiederum endet dann das Mietverhältnis.

Duldungsprinzip Hält der Mieter an Haus oder Wohnung fest, hat er die Modernisierung nach § 555b BGB grundsätzlich zu akzeptieren.

Erweiterte Interessenabwägung Doch es gibt Härten, z. B. ein dauerhaft krankes Haushaltsmitglied, dem Lärm und Staub nicht zumutbar sind. Eine frist- und formgerecht vorgebrachte Härte ist gegen die Interessen des Vermieters, der Mitmieter, sowie seit 1. Mai 2013 auch gegen die Belange der Energieeinsparung und des Klimaschutzes abzuwägen. Experten erwarten, dass energetische und klimaschützende Maßnahmen daher fast immer zu dulden sind.

1. Mietminderung eingeschränkt Während in der Wohnung oder am Haus modernisiert wird, müssen Mieter oft Baulärm oder Schmutz ertragen. Das Recht, in dieser Zeit die Miete zu kürzen, entfällt nun bei der energetischen Sanierung während der ersten drei Monate. Ausnahme: Die Wohnung ist nicht benutzbar.

  1. Höhe der Modernisierungsumlage Jährlich maximal elf Prozent der Kosten der energetischen Sanierung (abzüglich möglicher Fördergelder) kann der Vermieter auf die Miete umlegen. Kosten für reine Instandhaltungen, die mit der Modernisierung verbunden sind, darf er nicht ansetzen.

Es kommt darauf an was der Vermieter der Vermieter sanieren will und wann der Termin dafür schon feststand. Wenn das nur Eure Wohnung betrift sollte er eigentlich mit Euch vorher sprechen, damit Du Vorkehrungen treffen kannst. Am besten erkundigst Du Dich beim Anwalt für Mietrecht.

Kann man die Wohnung Sanieren während man mit einer Depressiven Mutter und einem Sohmn von 14 jahren mit Asthma und Haustaubmilben allergie Sanieren?? kann man da irgendwas machen? also gegenspruch?

In bestimmten Fällen kann man einen Widerspruch machen.

Energetische Sanierung

Mieter müssen stillhalten

Dient es einer Steigerung des Wohnwerts, müssen Mieter Sanierungsarbeiten dulden - auch wenn hinterher die Miete steigt. Nur gegen Unzumutbares und "Luxus" darf geklagt werden.

In Einzelfällen kann der Mieter aber unzumutbare Härte anführen. Mieter müssen energetische Sanierungen in Wohnungen oder Mietshäusern grundsätzlich dulden. Neue Fenster, Wärmedämmung und andere Bauarbeiten gelten als "Wohnwertverbesserung", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Vermieter dürfe nach Abschluss der Bauarbeiten elf Prozent der Kosten pro Wohnung und Jahr auf den Mieter umschlagen.

Auch der Einbau eines Fahrstuhls in ein Mehrparteienhaus oder der Anbau eines Balkons erhöhen laut Ropertz den Wohnwert. Gesetzlich definierte Grenzen, ab wann eine Sanierung Luxus und damit unverhältnismäßig sei, gebe es nicht. Daher gebe es keine festen Richtlinien, ab wann ein Mieter Einspruch gegen Sanierungsarbeiten einlegen könne.

Mut zur Komplettsanierung

Der Deutsche Mieterbund hatte kritisiert, es sei falsch, dass mit dem Abbau von Mieterrechten Investitionen ausgelöst werden könnten. Um Energie zu sparen, sollen etwa Fenster ausgetauscht, Wände gedämmt und alte Heizungen ersetzt werden.

In Einzelfällen kann der Mieter aber unzumutbare Härte anführen. Dazu zählt, wenn die Bauarbeiten selbst nicht zumutbar sind. "Wenn der Vermieter im Winter eine neue Heizungsanlage einbauen will und die Mieter zwei Wochen ohne Heizung auskommen müssen", nennt Ropertz ein Beispiel. Auch wenn der Mieter die Kosten für die nach der Sanierung teurere Wohnung nicht mehr aufbringen könne, dürfe er Einspruch erheben. Im Zweifel müsse dann das Gericht entscheiden, ob die Bedürfnisse des Mieters oder des Vermieters höher zu gewichten seien.

Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte sich ein Interessent den Energieausweis der Wohnung oder des Hauses zeigen lassen. "Ein hoher Energieverbrauch spricht dafür, dass in nächster Zeit Sanierungen anstehen", sagt Ropertz. Alte Fenster würden mit Sicherheit bald ausgetauscht, eine alte Heizungsanlage ebenfalls.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieter-muessen-stillhalten-article6528376.html

und wir müssen vollen Mietpreis bezahlen obwohl erst um 20% erhöt wurde. können wir den Mietpreis mindern oder irgendwas?

Ich würde einen Anwalt oder Mieterbund fragen, ob und in welcher Höhe Miete gemindert werden kann.

MfG

Johnny