Mietminderung bei Schönheitsmängeln?

4 Antworten

Liebe gutefrage951,

du bist in einer schwierigen Situation, daher solltest du nichts unüberlegtes machen. Wurden diese Mängel in Mietvertrag erwähnt? Wenn nein, solltest du das mit dem Vermieter besprechen und allenfalls einen Anwalt dazu ziehen. Wenn ja, kannst du leider nicht viel machen...

Wir hatten Anfang März unsere Wohnungsübergabe und waren erschrocken, wie runtergekommen die Wohnung ist. Sie war wohl gestrichen, aber das Parkett ist extrem zerkratzt die Türen angeschlagen, das Waschbecken gerissen, der Zaun im Garten hat eine Lücke...

Viele Dinge kann man schon bei Besichtigung erkennen und dann kann man entscheiden, ob man die Wohnung mieten will.

Es gilt gemietet wie besichtigt.

 Der Vermieter interessiert sich nicht dafür. 

Er kann renoviert oder unrenoviert vermieten, beides hat Vor- und Nachteile.

Wir zahlen aber einen sehr hohen Mietpreis - ist auch eine gehobene Wohngegend.

Nicht relevant.

 Da geht man doch davon aus, dass alles hergerichtet wird. Kann ich die Miete mindern? Wenn ja wie hoch? 



Wenn Mängel bei Einzug waren, muss man sich das Recht auf Mietminderung vorbehalten, andernfalls darf man nicht die Miete mindern.

Und wie stelle ich das am Besten an, ohne gekündigt zu werden? 

Weiter die Miete zahlen und den Vermieter mal zum Kaffee einladen und ihm die unschönen Dinge zeigen.

Ihm Vielleicht anbieten, das man sich an den Kosten beteiligt.

Dem Mieter haben wir schon aufgefordert die Mängel zu beheben und im mitgeteilt, dass wir erstmal unter Vorbehalt die Miete zahlen.

Meine bisherige Antwort bezieht sich auf Mängel die schon bei Einzug waren.

Für die plötzlich auftauchen, muss man dem Vermieter laut BGB unverzüglich melden und das sollte man mit Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung zur Behebung machen.

MfG

Dem Mieter haben wir schon aufgefordert

Sicher meintest du den Vermieter.

Wenn bei Wohnungsübergabe die Mängel vorhanden waren, aber deren Abstellung durch den Vermieter mit Fristsetzung nicht vereinbart wurde, darfst du jetzt wegen dieser Mängel die Miete nicht mindern.

Trotzdem hast du Anspruch darauf, dass der Zustand der Mietsache deren vertragsgemäßen Gebrauch  ermöglicht. Deshalb die Mängel auflisten, für die Abstellung eine angmessene Frist setzen und für den Fall des Verzugs ankündigen, dass du eine Firma zur Abstellung der Mängel beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Mönat mit der Miete aufrechnen wirst. Das Brieflein bitte per Einwurfeinschreiben!

Das Recht auf Reparatur ist unverjährbar.

Habt ihr denn bei dieser Wohnungsübergabe diese Mängel dokumentiert?

Und habt ihr dem Vermieter einen Termin gesetzt, bis wann die Mängel abgestellt werden muss

Wenn ihr sie da nicht festgehalten habt, könnt ihr auch die Miete nicht mindern.