Deutsches Auto in den Niederlanden fahren?

6 Antworten

Guten Abend... Du bist lediglich ein Nutzer des Fahrzeugs und genießt, wenn berechtigt und vereinbart, vollen Versicherungsschutz. Ich würde sicherheitshalber eine Vollmacht von Deinem Vater dabei haben in der hervorgeht, dass Du volles Nutzungsrecht über den PKW hast. Eigentlich total unwichtig aber man weiß ja nie wie die ausländischen Behörden reagieren. Wenn das Auto in Zukunft in den Niederlanden angemeldet werden soll, dann kann die Versicherung nicht über eine Gesellschaft geschehen, die ihren Sitz ausserhalb der Niederlande hat. Dieses ist nach holländischem Gesetz verboten. Der Grund für diese Regelung ist, das man den Unfallopfern und Geschädigten ersparen will, ihre Ansprüche im Ausland und möglicherweise noch in einer fremden Sprache geltend machen zu müssen. Dieses ist auch sehr gut so. Du solltest mal schauen, ob die Versicherung in den Niederlanden nicht billiger ist als hier. Auch in den Niederlanden gibt es ein ähnliches System bei denen die schadenfreie Jahre angerechnet werden. Erkundigen kannst Du Dich bei der allgemeinen Auskunftsstelle für Versicherungen Nederlands Bureau Motorrijtuigverzekeraars Postbus 3003 NL – 2280 MG Rijswijk Tel.: 0031 70 340 8280 Vielleicht fährt demnächst jemand mit einem gelben Kennzeichen :)

Absolut richtig, was mein Vorredner hier sagt.

Da dein Vater und du vermutlich denselben Familiennamen tragen (soll es zumindest ja immer noch geben), halte ich eine Vollmacht für komplett überflüssig.

Noch zur Verdeutlichung: Man kann deinem Vater ja nun wirklich nicht verbieten, seinem Sohn oder seiner Tochter sein Auto auszuleihen. Und wenn der/die halt in einem anderen Land (noch dazu EU) wohnt, dann ist das halt so.

Wie es in den Niederlanden ist, weiß ich nicht, vermutlich ähnlich. Auf die Dauer geht das nicht: Das Fahrzeug konnte früher dort angemeldet sein, wo es meistens steht, bzw heute nach Niellierung, muss es angemeldet werden, wo der Halter hauptwohnsichtlich wohnt. So und da fängt es an kompliziert zu werden: Dein Vater ist keineswegs automatisch Halter - auch wenn auf ihn angemeldet und versichert!!!! In deinem Fall bist du höchstwahrscheinlich Halter! Und so das in den Niederlanden genauso ist, musst du ihn dort anmelden! Und im übrigen will die VErsicherung selbstverständlich wissen - wenn das Auto hauptsächlich im Ausland gefahren wird! Im Zweifel immer: wo kein KLäger ..... Aber es gibt ja die lieben NAchbarn....

Wieso meldest du es nicht einfach in Holland an? Ne zeitlang wird das schon gut gehn, aber normalerweise ist es (bei uns zumindest) so, dass du dein Auto ummelden musst, nach einer gewissen Zeit!

Ja, das wäre auch so, wenn er das Auto auf sich unter einer deutschen Adresse zugelassen hat.

Leider haben die meisten hier nicht recht. Denn auch wenn das Vater auf deinen Vater angemeldet ist, darfst du nicht länger als 14 Tage damit in den Niederlanden rum fahren. Denn die Niederlande möchte sich die KFZ-Steuer nicht entgehen lassen.

Da dies für die Polizei meist schwierig zu kontrollieren ist, werden sie dich erst einmal verwarnen, wenn sie dich erwischen. Dann hast du noch 14 Tage Zeit zum Ummelden.

Hier noch einmal zum Nachlesen: http://www.nach-holland.de/auswandern/leben/auto

Gruß samson13

Wenn dein Vater der Fahrzeughalter ist, ist derjenige, der für die Versicherung verantwortlich ist. Er leiht dir das Fahrzeug ja praktisch nur aus. Ich habe für meine Tochter auch die Versicherung übernommen, das Auto auf mich angemeldet, obwohl sie in einer anderen Stadt wohnt. Das ist kein Problem.

Der Halter muss nicht Versicherungsnehmer sein! Und es ist ein Unterschied, ob man nur in ner anderen Stadt wohnt oder einem anderen Land!

@Mau00

Das ist aber vollkommen unwichtig in Bezug auf die Frage des OP.

By the way, wenn der Halter nicht auch der Versicherungsnehmer ist, sehen die Tarife gleich wieder ganz anders aus.