Einbürgerung ohne Vollzeitstelle?

1 Antwort

Du verwechselst etwas:

Wenn Du jetzt 20 Jahre alt bist, bist Du vor dem 01.01.2000 geboren. Das war der Stichtag für das Optionsmodell und Du bist deswegen kein „Optionskind“. Wärest Du eines, dann hättest Du jetzt schon die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit und könntest beide, gemäß der aktuellen Rechtslage, auf Lebenszeit behalten. Im Jahre 2000 konnte für die ab 01.01.1990 Geborenen noch ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden. Davon haben sehr viele Betroffene bzw. ihre Eltern Gebrauch gemacht, Du aber offenbar nicht.

Damit bist Du in derselben Lage wie alle Ausländer. Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit haben willst, musst Du sie beantragen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die stehen im Gesetz.

Eine davon ist die, dass Du in der Lage bist, den Unterhalt für Dich und Deine Unterhaltsberechtigten, zum Beispiel Deine Kinder, durch Arbeitseinkommen, Vermögen, Rente, eigene Unterhaltsansprüche, z.B. an eine reiche Ehefrau, auf Dauer ohne Inanspruchnahme öffentliche Hilfen sicherzustellen. Das ist letztlich eine Frage der Einschätzung (Prognose). Deine Sachbearbeiterin muss sich natürlich fragen, warum Du nicht studierst oder wenigstens eine Ausbildung machst, sondern Dich mit einer Teilzeitarbeit über Wasser hältst.

Rechtsbeistand? Wenn Du arm bist, gibt es bei der Kommune (Stadt / Kreis) eine gratis Rechtsberatung für den Fall, dass Dir jemand Unrecht tut, und Dich nicht wehren kannst.

Fang ein Studium oder eine Ausbildung an oder, wenn Du die Sachbearbeiterin ärgern willst, bestehe auf einem Ablehnungsbescheid, in dem sie darstellen muss, warum Dein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird. Dann weißt Du Bescheid.