Welche Staatsangehörigkeit hat das kind? Ukrainisch? Deutsch?
Nehmen wir an die Mutter ist deutsche, der Vater Ukrainer. Das Kind wird in der Ukraine geboren und besucht dort den Kindergarten. Die Eltern trennen sich daraufhin und die Mutter geht mit dem Kind nach DE zurück, wo es auch eingeschult wird. Heute ist das Kind noch nicht volljährig. Welche Staatsangehörigkeit hat das kind? Kann es die doppelte haben(bis zur Volljährigkeit)? Braucht es um den Vater in der Ukraine zu besuchen jedes mal ein Visum? Wie würde sich die Situation ändern wenn die Eltern nie verheiratet waren? Wie wenn sie verheiratet waren? Danke
4 Antworten
durch die Mutter auf jeden Fall die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob verheiratet oder nicht.
Ob das Kind die dop. Staatsbürgerschaft hat? Sache der Akzeptans des Staates.
Mit Klärung entscheidet sich auch mit oder ohne Visa.
beide Staatsbürgerschaften sind offen bis zur Ausweispflicht denke ich mal
Nach deutschen Recht auf jeden Fall die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob die ukrainische Staatsangehörigkeit besteht, richtet sich nach ukrainischen Recht. Falls sie besteht können nach deutschem Recht beide Staatsangehörigkeiten auf Dauer beibehalten werden.
Die Ukraine verbietet offiziell die doppelte Staatsbürgerschaft. Das Kind müsste sich demnach früher oder später für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.