Deutsche Post / DHL ist regresspflichtig. An welche Stelle geht der Mahnbescheid?

3 Antworten

Bevor Du Mahnbescheide losschickst, mußt Du Deine Regressansprüche bei der Post / DHL zuerst anmelden. Wenn sie darauf nicht reagieren, dann kannst Du Mahnen und dann, nach vergeblicher Mahnung, einen Mahnbescheid beantragen. Mache das am besten bei der Poststelle bei der Du die Expresssendung aufgegeben hast.

Wieso Mahnbescheid ?? Du musst der Post/DHL erstmal eine Schadensersatzforderung schicken.  Mahnbescheid kommt ganz zum Schluss.

Etliche Mails sind, wie schon gesagt, im Nirwana gelandet. Ich habe zwar eine "Ticketnummer" für den Mailschriftwechsel erhalten, aber nützen tut die nichts. Ich erhalte seit Wochen keine Antwort mehr. Unter anderem habe ich um die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde gebeten.