Muss mein Bruder deswegen ins Gefängnis?

7 Antworten

Das unrechtmäßig bekommene Kindergeld muss lediglich zurück gezahlt werden.

Steuerhinterziehung ist da schon wieder etwas anderes, dafür wird man (neben der Steuerrückzahlung) auch bestraft, meist handelt es sich aber um eine Geldstrafe. Mit einem Gefängnisaufenthalt ist sehr wahrscheinlich nicht zu rechnen, besonders wenn das der erste Vorfall ist.

Essensnummer1 
Fragesteller
 13.09.2015, 15:40

Vielen Dank 

Ja es ist das erste Mal wegen dem

Kindergeld! Mit gäfengbis muss man nicht rechnen ?

DieKatzeMitHut  13.09.2015, 16:30
@Essensnummer1

Nein, wie gesagt - das unrechtmäßig ausgezahlte Geld musst du lediglich zurück zahlen.

Das kommt gar nicht mal so selten vor.

HerrMoral  13.09.2015, 18:03
@DieKatzeMitHut

Es wird nicht mal ein Strafantrag gestellt werden.

Das Kindergeld ist eine Art in bar ausgezahlte "Steuererleichterung" für Eltern. Deshalb gibt es die Verbindung zur Steuer bzw. Einkommensteuer.

Kindergeld für Ü18 ist an Bedingungen geknüpft. U.a. muß das Kind in Ausbildung, ausbildungssuchend oder evtl. auch arbeitslos gemeldet oder in Wartezeit auf den nächstmöglichlichen Ausbildungsbeginn sein. Dort gibt es auch verschiedene Altersgrenzen. Jedwede Änderung ist der Familienkasse zu melden.

Was hat der Neffe dann gemacht bzw. will machen? Gut möglich das kein Kindergeld zusteht weil die Schule abgebrochen wurde, aber vielleicht war er arbeitslos gemeldet, vielleicht ist er ausbildungssuchend und kann das nachweisen, dann steht ihnen aus diesem Grund denoch Kindergeld zu.

Das muß der Familienkasse mitgeteilt werden und wenn ihr tatsächlich der Meinung seid, euch hätte/würde Kindergeld zustehen, muß fristgerecht Widerspruch eingelegt werden!

Ansonsten, das überzahlte Kindergeld muß zurück gezahlt werden. Über weitere juristische Folgen kann ich keine Aussage machen.

Rückzahlung und Strafgeld. Steuerhinterziehung? Weil er seinen Sohn von der Steuer abgeschrieben hat. Rückzahlung und Strafe zahlen. Aber deshalb ins Gefängnis? Nur wenn die Strafe nicht bezahlt werden kann.

Essensnummer1 
Fragesteller
 13.09.2015, 15:42

Kann man sich das Geld auch von bekannten leien? Oder gibt es da Vorschriften wie das Geld oder Strafe zurückgezahlt werden muss?

HerrMoral  13.09.2015, 18:08
@Essensnummer1

Das Kindergeld kann man auch in Raten erstatten. Man kann die Zahlung auch stunden lassen.

Schreibt der Familienkasse einen Brief das man wirtschaftlich gerade nicht gut aufgestellt ist und um Stundung bis beispielsweise 1.01.2016 bittet.

Natürlich kannst du dir das Geld bei Bekannten leihen.

Da steht wohl eher was von Sozialbetrug als von Steuerhinterziehung, oder. Das ist der Fall, weil sie es haetten melden muessen mit dem Schulabbruch. Das haben sie nicht getan.

Ins Gefaengnis kommt man deswegen nicht, in seltenen Faellen (erscheint mir aber eher unwahrscheinlich) kommt es zu einer kleinen Geldstrafe.

Auf alle Faelle muss er/die Eltern den ueberzahlten Betrag nun zurueck zahlen.

Wenn man zu Unrecht Kindergeld bezogen hat, ist das in den allermeisten Fällen eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Grundsätzlich wird Kindergeld zwar als Sozialleistung bezeichnet ( was auch nicht wirklich falsch ist ), jedoch ist das Kindergeld juristisch eine Steuerleistung. Denn es basiert auf dem Einkommenssteuergesetz.

Daher wohl irgendwas mit Steuerhinterziehung. Das solltest du aber mal genauer erklären. Denn der unberechtigte Bezug von Kindergeld hat mit Steuerhinterziehung eigentlich gar nichts zu tun.

Ins Gefängnis kommt wegen so einer Sache niemand.

PatrickLassan  14.09.2015, 15:08

Wenn man zu Unrecht Kindergeld bezogen hat, ist das in den allermeisten Fällen eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Nein, sondern eine öffentlich-rechtliche.

Essensnummer1 
Fragesteller
 18.09.2015, 17:49
@PatrickLassan

Und was genau heist es ?