Muss ich Kindergeld zurück zahlen wenn man Ausbildung abbricht?

7 Antworten

Den Abbruch oder eine Beendigung einer Ausbildung muss man der Familienkasse umgehend mitteilen,es sind dann zu unrecht bezogene Leistungen zu erstatten !

Für den Monat deines Abbruchs war die Anspruchsvoraussetzung noch erfüllt,wenn du erst nach dem 1. eines Monats abgebrochen hast,dann hast du die Voraussetzungen an min. einem Tag im Monat erfüllt.

Würdest du z.B. nachweisen können,dass du dich im Monat nach dem Abbruch oder schon früher,ernsthaft um eine neue Ausbildung bemüht hast,also mit Bewerbungen / Absagen in Kopie,dann wäre auch so die Anspruchsvoraussetzung erfüllt.

das heisst alles oder nur das was zu unrecht erhalten wurde?

@solala09

Habe ich doch geschrieben,dass was zu unrecht bezogen wurde und wenn vorher Kindergeld zu Recht gezahlt wurde,du deine Ausbildung erst nach dem 1.eines Monats beendet hast,dann wurde Kindergeld ab dem Monat nach dem Abbruch zu unrecht bezogen und das muss zurück gezahlt werden !

Es sei denn du hast dich wie gesagt ernsthaft um eine neue Ausbildung bemüht und kannst das nachweisen oder du warst gleich wieder als Ausbildung suchend gemeldet,denn dann sollte man von dir in der Regel dann monatliche Nachweise über deine Bemühungen fordern.

Ein Blick ins Netz:

http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html

Die Meldung an die Familienkasse solltest Du umgehend nachholen. Es stellt sich u. a. die Frage, ob Du nach Abbruch der Ausbildung weiterhin ernsthaft einen anderen Ausbildungsplatz gesuch hast.

... aber Rechnen gab es schon in der Schule, oder?

Neben der Rückforderung gibt es ja bestimmt auch noch ein Strafverfahren, oder übersehe ich etwas?

Natürlich nur die zu unrecht erhaltenen Geldmittel. Wie war das überhaupt möglich? Was hast du nach dem Abbruch der Ausbildung gemacht?

Aber sicher, du musst das melden, und dann musst du das was du zu unrecht kassiert hast, natürlich zurückzahlen