Der Gerichtsvollzieher will Vereinseigentum pfänden ,weil er bei mir nichts holen kann. Was kann ich tun?

6 Antworten

Sollte dich persönlich doch nicht stören. Der Verein kann im Nachhinein Einspruch einlegen - doch z.Z. ist noch nichts passiert.

Wenn der Verein eine eigene juristische Person ist, kann das Vereinsvermögen nicht zur Pfändung herangezogen werden.

Es ist zu trennen von Privatvermögen.

Die Überlassung von Vereinsvermögen zur persönlichen Nutzung muss den Regelungen im Vereinstatut und evtl. nachgeschalteten Ordnugen entsprechen.

Außerdem muss sich der Gerichtsvollzieher dann mit dem nach § 26 vertretungsberecjhtigten Vorstand auseinandersetzen und nicht mit Dir, wenn er tatsächlich an das Vereinsvermögen will (was ich aber nicht glaube).

Mir erscheint diese Geschichte zu abstrus

Günter



Wenn Du behauptest, die Rennwägen wären Vereinseigentum aber Du fährst damit rum, dann darf der Gerichtsvollzieher diese Aussage bezweifeln.

Der GVZ darf alles pfänden, war er in Deinem Besitz anfindet. Wenn es einem Dritten gehört, dann muss der Dritte kommen und seine Recht darlegen.

Ohne weitere Informationen ist eine sinnvolle Beantwortung der Frage nicht möglich:

  • Gegen wen liegt eine vollstreckbare Pfändung vor?
  • Handelt es sich um einen eingetragenen Verein (eV)? Also einen Verein mit eigener Rechtsperson?
  • Wer ist Eigentümer der Fahrzeuge? Wer steht also im Fahrzeugbrief drin?

Anwalt einschalten

Kuestenflieger  09.12.2016, 19:35

toll !  dann hat der verein noch mehr schulden . anwälte kosten viel geld !!!

Leisewolke  09.12.2016, 19:37
@Kuestenflieger

dann bist du aber auf der (rechts-)sicheren Seite