Deliktsrecht und Vertragsrecht?

2 Antworten

Deliktsrecht siehe u.a. ab § 823 BGB.

Beim Deliktsrecht geht es um Schadenersatzansprüche. Wenn Dir jemand ins Auto fährt, hast Du mit ihm ja i.d.R. vorher keinen Vertrag geschlossen.

Du fährst deinem Nachbarn eine Beule ins Auto (der Einfachheit halber mit dem Fahrrad, dann kommt schon mal die Haftung nach StVG nicht in Frage).

Du stehst mit deinem Nachbarn in keinerlei Vertragsverhältnis.

Dennoch bist du jetzt deinem Nachbarn zu einer Zahlung verpflichtet. Und zwar zu Schadenersatz nach Deliktsrecht. (Genauer nach § 823 BGB.)