Dealer erwischt - und die Spur führt zu mir. Was muss ich alles aussagen?

8 Antworten

Dein Freund kann die Aussage verweigern, falls er sich selbst belasten (oder Verwandte belasten) müsste. Wenn er aussagt, muss es jedoch wahr sein.

Er sollte sich einen Anwalt nehmen.

Er kann nicht nur die Aussage verweigern, wenn er sich oder Angehörige belastest, sondern er muss sich zur Sache gar nicht äußern.

Um genau zu sein, er ist noch nicht einmal verpflichtet, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten.

Auch ist die Aussage, dass er vor der Polizei die Wahrheit erzählen muss, schlichtweg falsch. Einzige Ausnahme, er würde sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen, wenn er die Tat einer anderen Person in die Schuhe schiebt

Hallo Beka378,

Dein Freund muss weder vor der Polizei aussagen und erst recht nicht seine Freunde belasten.

Als Beschuldigten steht ihm bloß das Recht zu, dass er sich zum Tatvorwurf äußern kann. Von diesem Recht muss er aber keinen Gebrauch machen.

Wenn er also die Vorladung zur Vernehmung von der Polizei erhält, muss er dieser Vorladung nicht einmal Folge leisten. Aber selbst, wenn er der Vorladung folge leistet, steht es ihm frei, inwieweit er sich äußert. Er kann zu jeder gestellten Frage reagieren, indem er sagt, dass er dazu keine Angaben macht.

Das Gleiche gilt natürlich auch für Dich. Solltest Du selber als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen werden, trifft natürlich auch auf Dich das Gleiche zu.

Das gilt sogar dann, wenn Du von der Polizei als Zeuge vorgeladen wirst.

Schöne Grüße
TheGrow

lol was ist dein freund fürn 31er. er muss garnichts sagen. meines wissens nach kann die polizei die nachrichten nicht lesen ausser einer macht screeshots und gibt sie der polizei. die anzeige wegen dein freund wird eh fallengelassen wenns eine geringe menge war.

In Wahrheit schadet er sich unnötigerweise selbst (und euch auch noch) wenn er dort auftaucht. Jede Unterhaltung mit einem Polizisten führt wohin wo man nicht hin will. Zuhausgebliebene leben aber fröhlich ihr Kifferleben weiter.