Beim Rauchen erwischt CANNABIS

7 Antworten

Hallo

Was bedeutet eigentlich FE?

Fahrerlaubnis

tja, was strafrechtlich auf dich zukommt steht in den Sternen, durch deine Aussage es gekauft zu haben hast du gleichzeitig den Besitz zugegeben.

was aber führerscheinrechtlich auf dich zukommt kann ich dir genau sagen:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

du bekommst evtl keine Sperre, du musst nur das äG bestehen um eine Fahrerlaubnis zu bekommen.

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Vielen Dank :)

@Chr1s17

gerne geschehen

Auf dich kommt eine Geldstrafe und eine Anzeige wegen Drogenbesitz zu. Die Anzeige wird allerdings fallen gelassen wegen Geringfügigkeit.

Danke das hat mich schon mal etwas beruhigt aber es ist so das ich noch kein eigenes Einkommen habe ich bin in meinem letzten Schuljahr und dann geht es weiter mit einer Ausbildung.

@Chr1s17

Naja dann müssen dir eben deine Eltern die Strafe bezahlen. Es werden sicherlich 80-200€ sein, das ist unterschiedlich.

@Materix

Da ich bereits 18 bin sind meine Eltern eben nicht mehr Verpflichtet für mich zu zahlen also kann ich mir nicht vorstellen eine Geldstrafe zu erhalten. Gestern wurde mir mitgeteilt das man ab 21 Zahlen muss solange man zahlen kann.

@Chr1s17

Das ist Quatsch, mit 18 bist du volljährig und demzufolge auch voll strafmündig! Eine Geldstrafe kommt in jedem Fall auf dich zu, das kann ich dir versprechen. Kenne es selber.

Mit 18-21 jahren hat man zumindest noch eine Chance darauf, nicht als Erwachsener, sondern als Heranwachsender bestraft zu werden. Da wirst du vorhher geprüft, wie dein Entwicklungsstand ist und ob eine Strafe überhaupt angemessen ist. Wenn du aber gebildet bist, einen guten Eindruck machst und aus gutem Elternhause kommst, wirst du als zurechnungsfähig eingestuft und bekommst mit 18 die volle Strafe. Daher: immer dumm stellen

Auf dich wird eine Anzeige wegen Besitzes von Btm zukommen. Diese wird jedoch mit hoher Sicherheit wegen Geringfügigkeit beim ersten mal eingestellt.

Aber die Polizei wird das ganze auch der Führerscheinstelle melden. Diese kann Zweifel an deiner Eignung als Fahrzeugführer anmelden und dich zu einer MPU oder ärztlichen Untersuchung/Drogentest verpflichten um deine Fahrerlaubnis zu behalten. Wenn du keinen hast, kann das bei der Beantragung einer FE auf dich zu kommen.

Danke für deine Ausführliche Antwort.

Was bedeutet genauer gesagt "eingestellt", da ich sowas so interpretiere das ich nicht mal eine kleine Strafe bekomme. Ich habe noch keinen wollte aber demnächst und habe gehört das jetzt aus dem Grund vielleicht erst in 2 Jahren die Erlaubnis habe die Prüfung zu machen. Was bedeutet eigentlich FE?

@Chr1s17

Eine FE ist eine Fahrerlaubnis (Sorry, ist Gewohnheit). Das Verfahren kann komplett ohne Strafe einstellt werden oder aber unter Auflage einer kleinen Strafe. Vermutlich wirst du gar keine bekommen. Dass mit den 2 Jahren kann sein, muss aber nicht. Du musst einfach schauen was kommt. Das liegt in Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde und der Staatsanwaltschaft.

Es kommt drauf an wie alt du bist , aufgrund des Namens schätze ich 17. Wenn du 17 bist dann könnte es natürlich sein das du eine Strafe bekommst. Da du allerdings(wenn auch unfreiwillig) kooperiert hast und es dein erstes Vergehen ist, ist es relativ unwahrscheinlich das du verurteilt wirst und ich denke das die Anklage fallengelassen wird. Wenn du 18 oder älter bist dann kann das auch anders ausgehen.

Ich Bin bereits schon 18 so haben es meine Eltern auch noch nicht mitbekommen.

Mach Dich ein wenig schlau bei Google, was man unter den Begriffen "Geringe Menge Cannabis" und "Eigenbedarfsregelung" und "Einstellung eines Strafverfahrens" versteht.

Clever wäre es auch, nicht nur Cannabis zu konsumieren, sondern sich möglichst alles Wissen über die Substanz reinzuziehen, damit man wenigstens weiß, womit man sich breit macht, wo es herkommt, wie es angebaut wird, was es im Kopf bewirkt, welche juristischen Folgen aus dem Gebrauch von Cannabis (Hanf, Hemp, Dope, Shit, Weed, Gras, Marihuana, Pot, Ott....) entstehen können. Zu diesem Zweck könnte man beispielsweise bei Wikipedia mal das Wort "Cannabis" eingeben und sehen, was so passiert...

Ja das habe ich jetzt gemacht und auf mich wird wahrscheinlich 2 Optionen zu kommen.

  1. Das Verfahren wird eingestellt

oder

  1. Drogenberatung / Sozial Stunden