Minderjährig, Strafe für Drogenhandel, Bayern (14g Cannabis)?

6 Antworten

Ich würde sagen:

Am Bahnhof deal ein Flüchtling mit dem scheiß und habe meinen Kollegen nur ihn vorgestellt, sie haben es dann geregelt weiter weiß ich auch nicht mehr.

Natürlich werden sie dir den scheiß nich abkaufen und fragen dann um die telefonnummer von dem, dann sagst du das du die nicht weißt aber der ist immer am Bahnhof also braucht man sich da nichts ausmachen.

Dann werden sie nachstochern und du musst immer hart bleiben bis sie dich wegspeeren wollen dann sagst du du hast mal was gekauft aber das ist schon ein paar wochen her.

Dann ist die Sache gegessen aber versuch nicht deine Handynummer rauszugeben oder eine andere die können da alle reinsehen und Chats lesen

Hallo. Ich schreibe nur komm einiger maßen da raus, und sei Einsichtig das du Sch..e gebaut hast. du darfst deinen Dealer ruhig der Polizei verraten, den es geht um dein Stolz, den mal unten lassen. und denk an dich und nicht an den Dealer. Das musst dir Merken, es ist deine Polizeiakte.

Bley 1914

Die können dir im Grunde nix nachweisen. Sieh zu, dass bei dir zuhause NICHTS aber auch rein GAR NICHTS zu finden ist, was darauf schließen lässt, dass du etwas mit Cannabis zu tun haben könntest.(evt. Hausdurchsuchung) Sollte eine Vorladung kommen streite alles ab, du weißt von nichts. Im Zweifelsfall nimm dir einen Anwalt. Wenn du standhaft bleibst, sollten die dir nichts können.

Ich würde selbst nicht zu der Vorladung kommen. Wenn Du hingehst verdrehen die Dir nur das Wort im Mund und schreiben was sie wollen ins Protokoll. Ist ein Selbstmord! Auf keinen Fall! Ich glaube bei Jugendlichen wird es eine Gerichtsverhandlung geben da sagst halt Du hast es im Park oder am Bahnhof gekauft und übrigens nur ein einziges Mal!!! Das Du dem anderen was verkauft hast streitest Du ab, das sollen sie Dir erst mal beweisen, sonst bist Du nämlich wegen Handeltreiben dran und dann wirds richtig unbequem.

Warum bist Du verzweifelt? Kann ich nicht verstehen ! Denn so etwas hast Du doch bisher billigend in Kauf genommen - also brauchst Du jetzt auch nicht zu jammern.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/marihuana-haschisch-ermittlungsverfahren-und-strafverfahren-bundesweite-strafverteidigung_019415.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/betaeubungsmittelgesetz-cannabis-und-strafe-tipps-und-was-sie-wissen-sollten_071588.html

Ob Du jetzt igendetwas von einem Bahnhofsdealer faselst oder nicht - Du hast einem Dritten 14 g verkauft - und darum wird es hier gehen. Wie sich dies nun auf Dein Strafrigister auswirkt, wird sich zeigen.

Ich kann Dir nur raten - hab den Ar.ch in der Hose und sprich mit Deinen Eltern.