Ddürfen Eltern ihrem Kind verbieten auszuziehen?

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Die Eltern wollen nicht, dass es auszieht, weil neben dem kostgeld das Kindergeld weg wäre und noch rund 100 Euro Unterhalt fällig wären. 

Was die Eltern wollen ist für ein erwachsenes Kind völlig unerheblich in dem Fall. Mit 18 kann man ausziehen, heiraten, sich ein Auto kaufen...

100 Eur Unterhalt wären in dem Fall aber nicht fällig! Den das Kind bekommt Zuhause Kost und Logis. Die Eltern haben ein Bestimmungsrecht und können dieses ausüben. Das bedeutet, dass gerade in engen wirtschaftlichen Verhältnissen die erwachsenen Kinder nicht darauf bestehen können, dass man ihnen eine Wohnung finanziert. Ob das Kind Zuhause nun Kostgeld abgeben muss, steht wieder auf einem anderen Blatt. Denn der Gesetzgeber kennt den Begriff "Kostgeld" nicht und so gibt es dazu auch keine Verpflichtung oder gar eine Höhe.

Eltern schulden den Kindern eine Erstausbildung. Eigenes Einkommen wird angerechnet bis auf eine Pauschale von 100 Euro. Aber im Sinne des friedlichen Zusammenlebens kann man durchaus erwarten, dass das Kind sich mit eigenem Einkommen an den Kosten beteiligt. Es kann aber auch selbstverständlich ausziehen!

Das Kindergeld kann abgezweigt werden, wenn Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen... Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, dann kann man einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen.

Nun ist es also lediglich ein Rechenexample ob man sich eine eigene Wohnung oder ein WG Zimmer leisten kann. Allerdings darf das "Kind" auch nicht vergessen, dass mit dem Auszug noch andere Kosten auf einen zukommen: Kaution, Möbel, Versicherungen, "Kleinigkeiten" wie Staubsauger etc. Also empfiehlt es sich am Anfang vielleicht ein möbliertes Zimmer zu nehmen oder mit einem Freund / einer Freundin zusammen zu ziehen...

Schlicht und ergreifend - so lange die Eltern Kost und Logis gewähren, besteht kein Anspruch auf Barunterhalt.

Allerdings kann ein 18-jähriges "Kind" jederzeit ausziehen und sich auf eigene Füße stellen - heißt vom Auszubildendenentgelt + dem Kindergeld leben. Dass müssen die Eltern weiterleiten - weigern sie sich, so kann die Abzweigung des Kindergeldes beantragt werden.

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Wenn die Zustände zu Hause untragbar für dich sind, müssen die Eltern auch Barunterhalt leisten.

Will heissen, die Geschichte kann in beide Richtungen ausgehen.

Sobald jemand volljährig ist, können die Eltern nix machen.

Natürlich kann man ausziehen sobald man 18 ist! :-)

Mit 18 Jahren ist man volljährig und kann alle Entscheidungen selber treffen. Natürlich muss man die Wohnung...alleine bezahlen können, denn finanzielle Unterstützung gibt es in der Regel nicht, da man bis zum 25 Lebensjahr Zuhause leben könnte bzw. die Behörden einem das zutrauen. Dass die Eltern dann weniger Geld haben ist deren Problem, das Geld ist auch für dieses Kind gedacht und für nichts anderes!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung