Muss Kindergeld an ein Kind ausgezahlt werden, das von zu Hause auszieht?

7 Antworten

Sie kann das Kindergeld selbst beantragen (Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes KG 11 e), wenn sie 18 ist, nicht zum Haushalt der Eltern gehört und von den Eltern keinen Unterhalt bekommt. Zahlen die Eltern Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes, bekommen die Eltern das Kindergeld. Soweit ich gelesen habe, verliert das Kind den Unterhaltsanspruch mindestens teilweise, wenn es noch in der ersten Ausbildung ist, nicht verheiratet und gegen den Willen der Eltern auszieht.

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Sie sollte sich mit ihren Eltern einigen. Die würden, wenn sie das Kindergeld bekommen, evtl. den höheren Kinderfreibetrag erhalten und den Ausbildungsfreibetrag, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist.

Anders als bei minderjährigen Kindern, wo das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weitere Bedingungen gezahlt wird, müssen bei volljährigen Kindern ein paar Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld beachtet werden*. Der folgende Ratgeber befindet sich auf dem aktuellen Stand des Jahres 2013.*

unter:::::::::::http://www.kindergeld.info/kindergeld/auszahlung.html

Kindergeld Antrag auf Abzweigung Das Kindergeld muss nicht immer zwingend an die Eltern überwiesen werde.** Gerade für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind, ist es ein Vorteil, dass ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden kann. Dieser bewirkt, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dies ist besonders wichtig für Studenten und Auszubildende.**

Sehr gut! Vielen Dank

@Kara1811

Gerne ;) alles Gute Dir himako

Das steht im § 1612b BGB

Kindergeld muss dann an das Kind "ausgekehrt" werden, wie es juristisch heißt, wenn eszur Deckung eines Barbedarfs nötig ist.

Deckt das Kind beispielsweise seinen Unterhaltsbedarf selbst, hat es keinen Anspruch auf Durchleitung des Kindergeldes.

Aber das Kind kann das Kindergeld selbst beantragen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen oder zahlen müssen.

@Zufaelliger

Aber nur dann, wenn die Eltern einer bestehenden Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Ob das so ist, kann man aus der Frage nicht entnehmen.

Die Eltern müssten ihr das Kindergeld bezahlen das ist ja auch für die Verpflegung vom Kind usw und darum kümmern ihre Eltern sich ja nicht mehr Also theoretisch kriegt sies sie sollte einfach ihre Eltern fragen die haben sicher ncihts dagegen

Die Eltern müssen das nicht. Sie können es, müssen es aber nicht. Unterhalt ist was anderes.

@skyranger

warum sollten sie dann weiter Kindergeld für ein Kind ausgezahlt kriegen, was nciht mehr zu hause wohnt? Dann bräuchten sie das Geld ja nicht

@sofasofa192

Weil Kindergeld eine staatliche Leistung ist, deren Auszahlung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Dazu gehört eben nicht, dass das Kind zu Hause wohnen muss.
Siehe § 2 BKGG

Hallo, das klingt irgendwie süß und ein kleines bißchen kindlich. Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf einen Steuerfreibetrag für Eltern. Es stellt nur das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Eltern müssen ihre Kinder ernähren, auch wenn das Kindergeld dafür nicht reicht.

Wenn die Tochter tatsächlich völlig ausgezogen ist, alle Sachen weg und das Kinderzimmer aufgelöst und sie kein Geld (Unterhalt) von ihren Eltern bekommt, kann sie das Kindergeld tatsächlich selbst beantragen. Die Eltern müssen das Kindergeld nicht überweisen. Besser ist natürlich, wenn sich die Familie einig ist und es nicht zum Bruch kommt, weil die Eltern nicht wollen, dass die Tochter auszieht.