17-jährige Tochter will ausziehen

12 Antworten

Unterhalt bis sie die Lehre abgeschlossen hat. Evtl. lasst ihr beide Euch vom Jugendamt beraten, denn irgendwie bist ja noch verantwortlich und zahlst ja auch dann noch ihre Räumlichkeiten, die sie bei Euch hat, weiter. Bitte sie mal mit Dir hinzugehen um alles zu klären, in beiderseitigem Interesse.....Sie kommt schon wieder, pass auf ;-)...denn auch da wird sie sich anpassen müssen. Was mal 3 Tage ganz nett ist, kann auf Dauer auch für die Eltern des Freundes belastend sein. UNd mit den Eltern sprechen ob sie damit einverstanden sind. Alleine.

Anstatt mir die Frage zu stellen, wie viel Unterhalt ich meiner Tochter zahlen müsste, anstatt ihr den Auszug zu "verbieten", würde ich mich mal mit der Frage auseinandersetzen, warum sie überhaupt ausziehen möchte und versuchen, an dem Verhältnis zu meiner Tochter etwas zu verbessern, damit sie diesen Wunsch überhaupt nicht mehr hat.

DerHans  18.04.2010, 19:13

Wahrscheinlich will sie razus, weil sie glaubt, bei ihrem Freund besser weg zu kommen. Ich würde sie lassen, soll sie doch sehen, ob sie mit dem Hartz IV Satz klar kommt.

Momo1965  18.04.2010, 19:51
@DerHans

Natürlich wird sie das glauben - und vermutlich zu recht. Wenn man den ersten Satz der Frage liest, wird das ja schon klar und deutlich.

Da muss ja bereits in der Vergangenheit schon einiges schief gelaufen sein, dass es überhaupt zu einer solchen Äußerung kommen kann. Und die Ursache hierfür liegt in den meisten Fällen bei den Eltern und nicht bei den Kindern. Und zum Ausgleich für die Defizite der Eltern soll dann noch das eigene Kind ins Unglück rennen? Eine ziemlich fragwürdige Auffassung!

Solange sie die Möglichkeit hat, bei Euch zu wohnen und ihr sie aufnehmen würdet, müßt ihr gar nichts zahlen. Mit 17 Jahren liegt die Entscheidung für einen Auszug nicht bei der Tochter. Nicht umsonst ist es gesetzlich geregelt, dass unter 25jährige bei ihren Eltern wohnen müssen, falls sie sich nicht aus eigener Kraft versorgen können.

Brugmansia92  09.06.2010, 01:49

verbreite doch nicht solche mythen, das mit den unter 25-jährigen stimmt gar nicht!

Mit 17 braucht sie Euer Einverständnis. Erst wenn sie volljährig ist, kann sie machen, was sie will. Es kommt darauf an, wie weit ihr den Konflikt treiben wollt. Ihr könnt Euch auch Hilfe bei einer Familienberatung holen. Unterhalt ist gesetzlich festgelegt, die Höhe hängt von Euerem Einkommen ab. Da kann Euch auch das Jugendamt oder ein Anwalt helfen.

das einzige was man zahlt ist das kindergeld! wenn sie noch zur schule geht würde ich ihr das verbieten! sie sollte zuerst die schule beenden und dann ausziehen wenn sie das unbedingt möchte! ich würde mal nachfragen warum sie bei den anderen eltern besser aufgehoben ist und was ihr bei euch zu hause nihct gefällt! aber zurück zu deiner frage nur dss kindergeld müsstet ihr der geben!

Orchidee1  12.05.2010, 13:17

Darauf haben dann ja wohl die Eltern des Freundes das Anrecht, da sie sie dann durchfüttern müssen.