DB-Mahnung

7 Antworten

??? Mal sehen, ob ich dein Kauderwelsch richtig verstehe: Du bekommst eine Mahnung von der DB? Das heißt, sie konnten einen Betrag nicht von dir abbuchen oder du hast nicht gezahlt. Du zahlst nicht, sondern fragst, wofür die Mahnung sein soll? Und dann beschwerst du dich, dass deine Zahlungsfrist verstrichen ist???

Alles sehr seltsam. Du erwähnst mit keinem Wort, dass die Forderung der DB nicht gerechtfertigt wäre, wieso hast du also nicht einfach gezahlt? Dein Problem, wenn du den Überblick über deine Ausgaben verlierst.

Wenn die DB Deinen Fall an ein Inkassobüro abgegeben hat, wird die Mahnung wohl schon etwas älter sein. Wende Dich an das Inkassobüro, und zwar möglichst schnell. Sonst wird die Sache vor Gericht landen und dann wird es richtig teuer.

zum verbraucherschutz gehen - das ist unverschämt......

Solch ein Unfug, die Beratungskosten kosten mehr als die Forderung! Und welches Ziel wäre damit erreicht? Nichts, denn die Forderung ist wohl berechtigt!

Nichts mehr. Am besten rufst du bei solchen Fällen direkt an. Grade bei DB flattern am Tag zehntausende von Fax und Email-Nachrichten ins Haus.. Da kann das schon mal dauern mit der Bearbeitung.

Du kannst folgendes machen : Zahle den ursprünglichen Betrag direkt an die angegebene Bankverbindung und NICHT an das Inkassobüro und OHNE die entstandenen Mehrkosten ! Dann muss die DB eben mehr Personal einstellen.

Wenn du auf eine Mahnung nachfragst und Kontakt aufgenommen hast, MUSS die Mahnungszeit unterbrochen werden. Das haben die nicht getan. Also selber Schuld. Musst und solltest du nicht für büßen !

Das ist aber kein hilfreicher Tip. Amtsgerichte neigen sehr stark dazu das erhöte Beförderungsentgelt mitsamt den entstandenen Inkassokosten poitiv zu bescheinigen. Also hier sollte nicht gezockt werden da es unter umständen sehr teuer werden kann.

@Inkasso

Das ist nicht wahr. Antwort bleibt dieselbe. Amtsgerichte neigen erst einmal zu gar nichts. Man kann sogar Online und kostenlos entsprechende Zahlungsaufforderungen versenden und diese durch das Amtsgericht zustellen lassen. Es wird schriftlich darüber informiert, dass dies automatisch geschieht und keinem Urteil oder einem Verfahren gleichgestellt ist und auch die Zahlungsaufforderung nicht auf ihre Berechtigung überprüft wurde. Die DB ist dazu angehalten die Kosten zum Geldeintreiben so gering wie möglich für den Staat zu halten. Das Inkassobüro hat keinerlei Macht. Es kann auch keine Schufaeinträge beantragen oder verzeichnen lassen. Das dient zum Angst einjagen und ist sogar strafbar.

Zahl den offenen Betrag direkt an die DB und zwar nur den offenen Betrag ohne Inkassogebühren. Meist sind diese überhöht und dürfen nicht eingefordert werden. Amtsgerichte prüfen bevor du etwas zahlen musst. Da kommt keine gigantische Summe auf einen zu, nur weil man Einspruch erhoben hat. Unfug.

Ergo : Meine Antwort bleibt die selbe. Der Kommentar meines Vorgängers ist falsch.

Viel Glück.