Mahnung von Inkasso nach der Frist bezahlen?

6 Antworten

Wie kevin1905 geschrieben hat:

  • wenn du an diese Geier zahlst, dann im Vermerk: NUR AUF HAUPTFORDERUNG
  • zahl besser nur die Nettokosten (ohne Mahn, Fantasie etc-Gebühren) am besten direkt an den Gläubiger (dem du Geld schuldest)
  • verweigere jeden weiteren Brief von Inkasso-Geldgeil (groß auf den Umschlag verweigert schreiben und ab in den nächsten Briefkasten) - jedes Mal !
  • Leg dir ne andere HandyNummer zu, falls sie die kennen und dich nerven
  • falls ein Mahnbescheid vom Gericht kommt: Widersprechen (glaube mir, das werden sie nicht tun). Die allermeisten Klagen verlieren die - und das wissen dich auch...
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bezahlen kannst Du zu jeder Zeit, egal wie lang die Fristen abgelaufen sind.

Nach Fristablauf wird früher oder später der nächste Schritt eingeleitet und dadurch entstehen meist weitere neue Kosten. Die wirst Du zahlen müssen, auch wenn die Hauptforderung zwischenzeitlich, verspätet ausgeglichen wurde.

Ist der Betrag früh genug eingegangen, weil der Sachbearbeiter gerade noch andere Dinge zu erledigen hatte, oder weil der Betrag noch während der Toleranz eingegangen ist, oder aus welchem Grund auch immer, kommen evtl noch ein paar ct. Zinsen dazu, aber keine weiteren Kosten mehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Die wirst Du zahlen müssen, auch wenn die Hauptforderung zwischenzeitlich, verspätet ausgeglichen wurde.

So einfach ist das nicht. Das kommt immer auf den Gesamtkontext an. Beispielsweise ob etwaige Fristsetzungen angemessen waren, man im Verzug war usw.

Zudem ist es gerade bei Inkassos so, dass man sowieso die meisten Gebühren nicht zahlen muss. Die sind also selbst wenn sie weitere Schritte veranlassen, meist längst befriedigt.

Ist der Betrag früh genug eingegangen, weil der Sachbearbeiter gerade noch andere Dinge zu erledigen hatte, oder weil der Betrag noch während der Toleranz eingegangen ist, oder aus welchem Grund auch immer, kommen evtl noch ein paar ct. Zinsen dazu, aber keine weiteren Kosten mehr.

Die Aussage ist hingegen völliger Quatsch. Es zählt ausschließlich das Datum der Gutschrift auf dem Ziel-Konto bzw. bei der Ziel-Bank. Wie lange ein Sachbearbeiter für die Bearbeitung braucht, ist vollkommen furzegal.

Wichtige Frage: Was sind das für Forderungen? Was fordert das Inkasso an Gebühren? Wusste der Gläubiger bereits von deinen Zahlungsproblemen und hattest du dort erfolglos um Aufschub o.ä. gebeten? Dann sind Inkassokosten ganz grundsätzlich nicht zu bezahlen.

Kannst du denn die Hauptforderung selbst, sowie Mahngebühren (1-2€) und je nach Fall beispielsweise Rücklastschriftgebühren (3-5€) bezahlen? Dann mache genau das. Dem Inkasso gegenüber kann man dann die unsinnigen Gebühren zurückweisen.

  1. Nicht mit Inkassobüros in Brieffreundschaft treten
  2. Nicht an Inkassobüros zahlen, wenn diese ihre Gläubigereigenschaft nicht nachweisen, immer an den Gläubiger selbst.
  3. Den Gebühren widersprechen

Denk immer dran Zahlungen genau zu deklarieren, sonst wird gem. § 367 Abs. 1 verrechnet.

  1. Auf die Nebenkosten (Inkassogebühren, Mahnkosten, Rücklastschrift)
  2. Dann die Zinsen
  3. Erst zuletzt die Hauptforderung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

also wenn ich sie richtig verstanden habe können sie erst nach Ablauf der Frist bezahlen.

Eine Mahnung vom Inkasso sollte man schon ernst nehmen, um weitere Unannehmlichkeiten und Gebühren zu sparen sollten Sie in jedem Fall dort anrufen und dies klären. Vielleicht können sie in Raten zahlen. Ein Kompromiss sollte sich finden.

Wenn die Frist abläuft werden sie definitiv eine 2. Mahnung bekommen auch wenn sie schon bezahlt haben, kommen eventuell Mahnungsgebühren auf sie zu, dies könnte man sich mit einem Telefongespräch ersparen.