Universum Inkasso / DB BahnCard

7 Antworten

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Meine Freundin arbeitet bei Universum Frankfurt :-))

Diese Kosten werden mangels Erfolgsaussichten NICHT eingeklagt da nicht durchsetzungsfähig

Stell Dich mental trotzdem auf einige böse Briefe ein

Am Besten Du weist die Forderung gegenüber Universum schriftlich zurück :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schriftlich retournieren !

Es ist jedoch sehr wahrscheinlich das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig Universum schiebt oft auch ein Schreiben einer RA Kanzlei nach

Schläft ein bzw wird ausgebucht

Brauchst Du Gerichtsurteile kurz bescheid sagen

Vielen Dank für die Insider-Antwort ;-)

Soll ich da nun zunächst eine knappe Antwort schicken, dass die Hauptforderung mit der DB beglichen ist und ich der Inkassoforderung wiederspreche? Oder sollte ich gleich die Katze aus dem Sack lassen, und einen auf stur machen? :-)

Bei einer anderen Frage (http://www.gutefrage.net/frage/bahncard--universum-inkasso------inkassoverguetung-zahlen-obwohl-hauptforderung-beglichen-wurde) wurde noch dazu geraten, weitere Dokumente einzufordern (Aufschlüsselung der Mahnkosten, Abtretungsurkunge, Bevollmächtigung des Gläubigers). Ist das alles nötig, oder nur Vergeudung von Druckerschwärze? So wie ich das jetzt hier lese reicht ein einmaliger, fristgerechter Wiederspruch und Sitzfleisch?

Ich habe nur Sorgen, dass es mit dem BDSG schief läuft. Einen Schufa Eintrag sind mir die €60 sicherlich nicht wert.

@LyNz5

Das obige Beispiel reicht da völlig aus. Dass die Hauptforderung längst beglichen ist, werden die selbst sehen. Man braucht nur einmal via Einschreiben reagieren, danach schweigen. Brieffreundschaften verbieten sich. Erst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid folgt, erst dann Widerspruch ankreuzen und zum Gericht damit, danach wieder schweigen.

Schufa-Einträge dürfen nicht mehr vorgenommen werden, wenn man der Forderung widerspricht und solange es kein Gerichtsurteil bzw. Titel gegen einen gibt.

@mepeisen

Danke für die Klärung. Dann probiere ich es, wie oben beschrieben - über den weiteren Verlauf werde ich berichten ...

@LyNz5

Sind nur die außergerichtlichen Inkassokosten

Diesen wird widersprochen - Da grundsätzlich nur unwidersprochene Forderungen eingemeldet werden dürfen wird es keinen Eintrag geben

Das Anfordern von Legitimationsnachweisen kann man durchaus machen ( wie in dem Link empfohlen ) Es verlängert die "Show" allerdings nur

Stell Dich wie gesagt auch auf ein Schreiben von Hausanwalt Neumeyer ein

Einige Inkassos schicken auch einen Mahnbescheid wie hier in diesem Extrembeispielhttp://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

@rainerendres

So, ich bringe Euch mal auf den aktuellen Stand. Ich habe inzwischen zwei weitere Briefe von Universum erhalten. Zunächst wurde mir die Gelegenheit gegeben, die Restbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Briefdatum zu begleichen. Im nächsten Brief (14 Tage später) wurde es dann etwas genauer aufgeschlüsselt, mit Frist bis zum 16.07.:

  • Hauptforderung
  • Zinsen bis 16.07.
  • zuzüglich Zinsen ab 17.07.
  • Inkassovergütung
  • abzüglich geleisteter Zahlungen

In keinem der beiden Briefe wurde in irgendeiner Form auf mein eigenes Schreiben an Universum eingegangen. Was mich dabei etwas irritiert ist, dass im zweiten Brief sogar folgendes steht:

Sachliche Einwendungen gegen die Forderungen sind nicht bekannt

Nun habe ich aber in meinem Schreiben Anfang letzten Monats die Forderungen vollumfänglich zurückgewiesen. Ist das ein Bluff, oder sollte ich mir diesbezüglich Sorgen machen?

Ach ja .... die Drohung am Ende des zweiten Briefes liest sich wie folgt:

Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist wird umgehend beim zuständigen Amtsgericht der Mahnbescheid gegen Sie beantragt werden.

Danke

@LyNz5

Gelassen reagieren denn es ist nur ein typisches Standartantwortschreiben um den Sünder zum Umlenken zu bewegen

Falls es zu einem Mahnbescheid kommen sollte dann diesem vollumfänglich und begründungslos schriftlich widersprechen

Im Widerspruchsformular die Nummer 2 ankreuzen (Widerspruch des Anspruchs insgesamt ) und ans zuständige mahngericht schicken

Hallo Rainer, kann ich dich irgendwie kontaktieren? Denke, du könntest bei meiner Frage helfen - vielen Dank! Rachel

Moin,

Das war am Samstag, den 3. Juni. ... Nun kam in der darauf folgenden Woche ein Brief von Universum Inkasso, datiert auf Freitag, den 2. Juni.

Der letzte 2. Juni, der auf n Freitag fiel, war 2006, der nächste ist 2017.

Entweder das Datum, oder der Tag stimmt nicht.

Nachweisen, dass er erst nach meiner Überweisung eingetroffen ist, lässt sich demnach wohl eher nicht.

DU musst gar nix beweisen.

Der Inkassodienst muss überhaupt erstmal beweisen, dass du angeschrieben wurdest und dass der Brief wirklich in deinen so genannten Machtbereich gelangt ist.

Gurgel mal nach Zugangsnachweis usw.

Bei wirklich hartnäckigem Bestreiten des Zugangs eines Schriftstückes, ließe sich der Zugang nur durch persönliche Übergabe mit (glaubhaften) Zeugen, oder durch persönlich Zustellung per Gerichtsvollzieher beweisen.

Das heißt:

Kommt son Inkasso Bettelzettel mit normaler Post, bestimmt doch der Empfänger wann und ob das Ding überhaupt angekommen ist.

In diesem Fall:

DU hast die Forderung inkl Zinsen bezahlt.

N Schrieb vom Inkasso gabs nich und fertig.

Wie auch Kevin rät: Ist die Hauptforderung an den richtigen Gläubiger bezahlt, dann kann man Inkassonepper konsequent ignorieren.

Ich würde in dem Fall nicht einmal zurückweisen.

Der Inkassodienst wird natürlich noch mehrere lustige Briefchen schreiben.

Wenns lästig wird kann man dann immernoch zurückweisen, wg § 174 BGB (Vollmacht) usw.

Vorher hat man natürlich NIX bekommen vom Inkasso. § 174 verlangt nämlich, dass man "unverzüglich" zurückweist.

Wer leichfertig angibt, dass er bereits 5 Briefe erhalten hat, weist nicht mehr unverzüglich zurück.

Auch wenn der Gläubiger nachweisbar angekündigt hat, dass ein Inkasso beauftragt werde, zählt das als Vollmacht für das Inkasso. Es muss aber auch angekündigt werden WELCHES Inkasso.

Wenn sich der Schuldner also auf ein Schreiben des Gläubigers bezieht, in dem der Gläubiger die Beauftragung eines Inkasso ankündigt, hat er damit die Inkassovollmacht quasi anerkannt.

Dann lässt sich das natürlich nicht mehr , mangels Vollmacht nach § 174 BGB zurückweisen.

Ist die Inkassovollmacht da, o anerkannt worden, lässt man die Inkassonepper erstmal allerlei Bestätigungen, nachweise usw. beibringen.

Witzig wird das dann, wenn im fortgeschritten Schriftverkehr irgendwann angegeben wird:

"Die Forderung wurde abgetreten"

Das geschieht oft leichtfertig durch den Gläubiger.

Wenn ein Gläubiger zum Ausdruck bringen will, dass er mit der Sache nix mehr zu tun haben will, wird aus Unwissenheit oft die Vokabel "Abtretung" benutzt.

Abtretung ist rechtlich etwas völlig anderes, wie ein Inkassoauftrag.

Vergl § 410 BGB usw.

Bei ner Abtretung tritt z.B. der Inkassodienst selbst an die Stelle des alten Gläubigers.

Das Inkasso treibt im Falle der Abtretung nach 410 BGB seine eigene Forderung ein.

Daher kann es dann auch keine Inkassokosten geben.

Wenn man sich also n Spässken mit den Inkassoheinis machen will, kann man die quasi am Nasenring vorführen.

Alleine schon der Zweifel an der wirklichen Rechtssituation, - Abtretung o. Inkassoauftrag - macht in dern allermeisten Fällen die reinen Inkassokosten undurchsetzbar.

Dazu kommt dann noch, dass bei bereits beglichener Hauptforderung jegliche Grundlage für solche Kosten fehlt.

Die auch immer angeführte Schadenminderungspflicht kommt noch dazu.

Bei nem Autounfall darf man sich auch nicht seine alte Karre auf Kosten des Unfallgegeners vergolden lassen.

Für einen Gläubiger ist die günstigste schnellste und wirksamste Methode der Forderungsbeitreibung einfach einen ricvhtigen Mahnbescheid auf den Weg zu bringen.

Das kann wirklich JEDER online machen.

N MB kostet bei „geringer“ Hauptforderung z.Zt. 23 € ab 1.8. dann 32 €

Durch die Schadenminderungspflicht können nur NOTWENDIGE Auslagen und Kosten geltend gemacht werden.

Weil ein MB wirklich von jedem Kind auf den Weg gebracht werden kann, gibt es keine Notwendigkeit externe Dienstleister zu bemühen. Damit erübrigen sich auch die zweifelhaften Kosten und Gebühren der Inkassonepper.

Wichtig ist, dass man keinesfalls mit dem Inkassonepper anfängt zu verhandeln o zu diskutieren.

Deren Ziel ist NUR Geld einzutreiben.

Die Frage, nach der Rechtmäßigkeit, oder nach akzeptablen Lösungen stellt sich für die Zecken nicht.

Witzig ist, dass die, wenn ein Vergleich mit dem schuldner gemacht wird, noch mal ne so genannte „Vergleichsgebühr“ erheben.

Mit unter ist das für den Schuldner noch teuerer, als wen er die gesamten Kosten inkl zweifelhafter Gebühren bezahlt hätte.

Bei ner titulierten Forderung kann man mit den GV besser reden und verhandeln, wie mit den Zecken.

Danke für Deine sehr ausführliche Antwort.

Du hast natürlich vollkommen recht, was meine Zeitangaben betrifft - hab wohl geschielt, als ich das nachgeschlagen habe.

Ich hab nun eine Widerspruch fertig auf dem Tisch liegen und würde den schnellstmöglich abschicken. Was Dein Vorschlag angeht, das Schreiben komplett zu ignorieren: Klar, die können mir bislang nicht nachweisen, dass ich überhaupt etwas von Ihnen erhalten habe. Aber es ist ja absehbar, dass die lästig werden - ich habe keine Lust, das weiter zu verbummeln. Dann doch lieber gleich reagieren und die ganzen Widersprüche unterbringen. Das erspart mir dann auch den früh-morgendlichen, telefonischen Weckdienst der Universum Inkasso ;-)

Herr-je. Ich hasse Papierkrieg.

@LyNz5

Hi,

die werden auch lästig, wenn du da jetzt n Widerspruch hinschickst.

Widersprichst du, heiß das für den Inkassobnepper:

"Das ist jemand der reagiert auf unsere Schreiben und macht sich gedanken. Wenn man den nur oft genug nervt, is er weichgekocht und knickt ein."

Man muss sich nur in die Lage des Inkassodienstes versetzen.

Da wird Geld eingefordert, was mit seehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht gerichtlich durchsetzbar ist.

Was macht der also? Der geht dem Opfer so lange auf die Nüsse, bis es entnerft zahlt.

Wäre son Inkassomist tatsächlich problemlos gerichtlich durchsetzbar, müssten die Nepper nicht Dutzende von nichtssagenden Pamphleten mit Drohgebärden absetzen.

Das ginge dann nämlich gaanz einfach:

MB, VB, Titel, Vollstreckung durch n GV.

Es gibt auch dumme Mitmenschen, die auf unberechtigte Mahnbescheide alles widerspruchslos zahlen, was da drauf steht.

Inkassokosten zahlen nur die Dummen.

Man macht das so, wie immer geraten wird:

Bei berechtigter Forderung:

NUR Hauptforderung an den Gläubiger zahlen, evtl mit kleinem Zinsaufschlag.

Bei unberechtigter bzw strittiger Hauptforderung bei dem richtigen Gläubiger zurückweisen, bzw reklamieren.

Bei strittigen Forderungen ist ein Inkasso nicht nur nutzlos, sondern kann auch als Nötigung ausgelegt werden.

Wie gesagt:

Ob du deinen Widerspruch absendest, oder nicht ist egal.

Das bewahrt die nicht vor weiteren Bettelbriefen vom Inkasso.

Wenn die Hauptforderung an den richtigen Gläubiger geleistet ist, ist die Sache für dich aus der Welt.

DU hast kein Inkasso bestellt und hast auch kein vertragliches Verhältnis mit denen.

Man kann das ein mal, unmissverständlich zurückweisen.

Dann sollte man aber nicht zuu ausführlich irgendwelche Begründungen liefern.

Etwa:

"Ich weise Ihre Forderung zurück. Sie haben sich weder ausreichend legitimiert, noch besteht eine rechtlich Grundlage für Ihre Forderung."

Als Schlussformel:

"mit gebührender Hochachtung und schwäbischem Gruß"

Wichtig dabei ist der schwäbische Gruß. - googlen

Nein Kulanz wirst du nicht bekommen zahle also schnell sonst kommen noch Mahngebühren oben drauf und es wird noch teurer.

Immer dieses Halbwissen.

Inkassogebühren sind kein durch den Schuldner zu tragender Verzugsschaden, sondern ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers (§ 254 Abs. 1 BGB)

@kreidler

Die Kosten stehen aber nur auf dem Papier ;)

Zusätzliche Mahngebühren wird es nicht geben. Falls doch, sind diese definitiv nicht durchsetzbar. Das Märchen, dass man bei weiterem Zögern immer neue Inkassogebühren auslöst, ist Schwachsinn. Würde ein Inkasso so etwas machen, hätte es eine Strafanzeige wegen Nötigung am Hals und eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht, riskiert damit seine Lizenz.

@mepeisen

Das Einzige, was weiterläuft, wären die Zinsen auf die reine Hauptforderung.

Z.Zt 4% über Basiszins. - der liegt glaube ich im Mom bei unter 0,5 %

Bei ner Hauprforderung von 100 € würden sich die Kosten also um 4,50€ / jahr erhöhen.

Selbst dann wenn die Inkasssokosten grundsätzlich befürworten würde.

@hasenfuss67

Basiszinssatz ist im Moment -0,63% (bis Ende des Monats).

Bedeutet also

  • 4,37% Zinsen bei Verbrauchergeschäften
  • 7,37% bei Geschäften mit Kaufleuten/Unternehmern.
Aber wie verbleibe ich mit der Inkassovergütung?

Konsequent ignorieren.

Ist diese in meinem Fall rechtens, oder kann ich sie abstreiten?

Rechtens vermutlich schon, durchsetzbar nicht.

Mit Kulanz werde ich bei Universum Inkasso ja kaum rechnen können, oder?

Einfach stur bleiben, widersprechen und Datenweitergabe an die Schufa untersagen (§ 28a BDSG). Thema durch.

Vielen Dank für Deine Antwort. Demnach ist das ja alles eher Grauzone ;-) Aber wenn ich mir um die Schufa keine Sorgen machen muss, würde ich das so probieren, wie von Euch beschrieben (siehe auch Antwort von rainerendres) ...

@LyNz5

Grauzone vor allem wegen beispielsweise folgendem:

  • Ein großer Konzern braucht keine Hilfe eines Inkassobüros um Mahnbriefe zu verschicken.
  • Ein großer Konzern beauftragt weder Rechtsberatung noch nimmt er sie in Anspruch
  • Im Masseninkasso haben sich Flatrates durchgesetzt. Man bezahlt als Deutsche Bahn für alle Forderungen eines Jahres einen Pauschalbetrag (zum Beispiel 20€) und bekommt nie eine Rechnung vom Inkasso. Wenn aber nie ein Schaden entsteht, kann auch kein Schadensersatz gefordert werden.

Bis wann hättest du zahlen SOLLEN nach der Mahnung? Wenn der Zahlungstermin vor dem 3. war dann musst du die Inkassokosten selbstverständlich auch begleichen

Danke für die Antwort. Tja ... das ist natürlich ein guter Punkt.

"Falls wir von Ihnen bis zum 08.05.2014 keine Zahlung erhalten, werden wir die Forderung an das von uns beauftragte Inkassounternehmen abgeben."

Dann lagen die ungeöffneten Briefe wohl doch länger auf dem Tisch als gedacht :-(

@LyNz5
Danke für die Antwort. Tja ... das ist natürlich ein guter Punkt.

Die Antwort ist falsch.

dann musst du die Inkassokosten selbstverständlich auch begleichen

Der Fragesteller hat das Inkassobüro nicht beauftragt. Woher nimmst du also den halbgaren Schwachsinn, dass er es bezahlen müsste.

Wenn du magst schick ich dir demnächst meine Rechnungen, wenn du gerne Dinge bezahlst, die andere in Auftrag geben.

Die Antwort von angeliclocket ist leider nicht richtig