Dauerauftrag zurück buchen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein, bei einem Dauerauftrag geht das nicht, da du ja das Geld eigentlich überwiesen hast...das geht nur, wenn der andere das Geld per Lastschrift eingezogen hat.

 

Du wirst wohl den anderen zur Rückzahlung auffordern müssem.

So: http://www.finanzkraft.de/finanzen/konto/banking/dauerauftrag-zurueckbuchen.html

Ein Dauerauftrag kann monatlich, 2-monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich ausgeführt werden. Ein Dauerauftrag ist ein Zahlungsauftrag im Sinne des § 675 f. Abs. 3 Satz 2 BGB. Ändern sich die Bedingungen, wie z. B. das Zahlungsdatum, der Zahlungsbetrag oder die Bankverbindung des Empfängers, muss der Dauerauftrag entsprechend angepasst werden.

Die Änderung muss der Bank vier Tage vor der nächsten Fälligkeit des Dauerauftrages vorliegen. Auch eine Kündigung für Daueraufträge, die nicht mehr ausgeführt werden sollen, muss entsprechend früh bei der Bank eingehen. Änderungen und Kündigungen gelten immer nur für die Zukunft. Wird dieser Zeitpunkt verpasst, wird der Dauerauftrag weiter zu den alten Bedingungen ausgeführt. Der Auftraggeber kann dieser Ausführung widersprechen, solange der Betrag dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde. Hat der Empfänger das Geld aber bereits erhalten, und der Auftrag ist somit vollzogen, ist eine Rückbuchung über die eigene Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss sich der Auftraggeber mit dem Empfänger des Geldes in Verbindung setzen, und dieser kann dann die Rückbuchung bei seiner Bank veranlassen, oder das falsch erhaltene Geld selbst zurücküberweisen. Ist der Empfänger nicht einsichtig, hilft oft nur die Hinzuziehung eines Anwalts.

Der Dauerauftrag darf nicht mit einem Abbuchungsauftrag verwechselt werden, bei dem der Empfänger des Geldes zur Abbuchung beauftragt wird. Einer Abbuchung oder Lastschrift kann sechs Wochen lang widersprochen werden. Die einzelnen Bedingungen müssen auch in den AGBs der Banken hinterlegt sein, wo sie jederzeit nachgelesen werden können. Rechtshinweise sind im § 812 BGB zu finden.

ja das ist möglich. der dauerauftrag erlischt somit auch sofort.

Eigentlich ist das Geld weg, weil der Auftrag von Dir selbst kam. Aber Du kannst Deine Bank/Sparkasse bitten, diesen Betrag von der Empfängerbank als "Badtaste" zu betrachten. Ist ein Insidertipp, aber der kostet.

 

yorkifan 
Fragesteller
 02.05.2011, 20:59

Danke, ich werde es mal versuchen. Was aber heisst "Badtaste"? Wird das deutsch ausgesprochen. Ich kann damit nichts anfangen und will mich nicht blamieren. 

MrSinister  02.05.2011, 21:05
@yorkifan

"Badtaste" ist englisch, soll aber bedeuten das Deine Zahlung mit viel Anstrengung rückgebucht wird. Ist es das wert? Es kann mindestens 200€ kosten.

yorkifan 
Fragesteller
 02.05.2011, 21:39
@MrSinister

Was, so teuer? Nein, dann setze ich mich lieber mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung und hoffe, dass er ehrlich ist......

MrSinister  02.05.2011, 23:27
@yorkifan

Das ist besser, viel Glück, das meine ich ehrlich. :)

Ja, du kannst problemlos  jede Überweisung  6 Wochen zurückbuchen lassen, das gilt selbstverständlich auch bei einem Dauerauftrag.

MrSinister  02.05.2011, 21:11

Deine Antwort würde ich an Deiner Stelle überdenken.