Dauer auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides?

2 Antworten

Das kommt darauf an, ob du auch die Zustellung des Vollstreckungsbescheides an den Schuldner beantragt hast.

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Angegeben werden kann ferner, ob der Vollstreckungsbescheid an den Antragsteller übersandt werden soll oder direkt vom Gericht zugestellt werden soll. Im ersten Fall ist das Mahnverfahren mit Erlass des Vollstreckungsbescheids abgeschlossen, allerdings muss der Antragsteller die Zustellung selbst veranlassen und auch die evtl. hierfür anfallenden Kosten tragen. In der Regel sollte daher die Zustellung durch das Amtsgericht erfolgen.Nach zwei Wochen noch keine Zahlung: Der Vollstreckungsbescheidsantrag – Mahngerichte.de

Ansonsten könnte es 2 bis 3 Wochen dauern, je nach Gericht bis du den Vollstreckungsbescheid bekommst.

Pfändungen sind erst nach der Zustellung möglich.

goodresponder 
Fragesteller
 24.07.2021, 12:39

Ich habe bis heute immer noch keinen Titel und keine Zustellnachricht des VBs erhalten, obwohl ich am 16.07.2021 den Antrag auf Erlass eines VBs an das dafür zuständige Mahngericht geschickt habe und dort nachweislich (Sendungsnummer) am 20.07.2021 eingegangen ist.

IQSofia  24.07.2021, 12:43
@goodresponder

es ist erst der 24,07.2021. Ein wenig Zeit solltest du dem Gericht schon geben.

goodresponder 
Fragesteller
 24.07.2021, 12:50
@IQSofia

Der Mahnbescheid ist am 29.06.2021 erlassen worden und dem Schuldner am 01.07.2021 zugestellt worden.

Hat der Schuldner also auch schon den VB erhalten?

IQSofia  24.07.2021, 13:02
@goodresponder

nein, das war ja erst mal der Mahnbescheid. Dagegen hätte er noch Widerspruch einlegen können. Der Vollstreckungstitel muss ihm noch zugestellt werden.

goodresponder 
Fragesteller
 24.07.2021, 13:04
@IQSofia

Ich meine, ob der VB auch schon genauso schnell wie der MB zugestellt wurde oder erst noch zugestellt wird.

IQSofia  24.07.2021, 13:08
@goodresponder

Auf Antrag kann der innerhalb von 1 bis 2 Wochen zugestellt werden. Ich habe dir ja den Link geschickt. Du musst wissen, ob du angekreuzt hast, dass die Zustellung durch das Gericht erfolgen soll.

14 Tage nach Zustellung an den Schuldner, muss anschließend auch noch der Vollstreckungsbescheid beantragt werden,
14 Tage nach Zustellung des Titels an den Schuldner kann gepfändet werden!