amtliche Haushaltbefragung (Mikrozensus ) verpflichtend?

3 Antworten

Kann ich die Teilnahme am Mikrozensus verweigern?

Ein klares Nein! Der Gesetzgeber hat für den Mikrozensus eine Auskunftspflicht angeordnet. Wenn Sie zur Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wurden, dann sind Sie zur Auskunft über Ihren Haushalt verpflichtet. Wenn Sie Ihrer Auskunftsverpflichtung nicht nachkommen, kann das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Zwangs- und Bußgelder verhängen.

Quelle

Details findest Du auch im ”Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)”

zum Beispiel Paragraph 13 - Auskunftspflicht

fiby63 
Fragesteller
 26.07.2021, 10:49

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hamburg und Schleswig-Holstein..ich vermute das das Niedersachen auch betrifft

Laut Google kommt man nicht drum Rum den Bogen auszufüllen.

fiby63 
Fragesteller
 26.07.2021, 10:53

das das gemein ist muss ich wohl nicht erwähnen ;-) habt vielen vielen Dank für eure schnellen Antworten

Du bist zur Teilnahme verpflichtet, dir droht ein Bußgeld bis zu 1000€ wenn du die Teilnahme verweigerst.

Grundlage ist das EU-Recht.

BLAEKK  26.07.2021, 10:51

Mit der EU hat das gar nicht so viel zu tun.

Aliha  26.07.2021, 10:55
@BLAEKK

Die EU verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, im Abstand von 10 Jahren entsprechende Daten zu erheben.