Wie funktioniert ein Kommissionsgeschäft?

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Bei einem Kommissionsverkauf übernimmt es der Kommissionär, gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen zu verkaufen (§ 383 Abs. 1 HGB). Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Eigentümer (Kommittent) bei der Ausführung weisungsgebunden, darf aber, sofern mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, auch ohne Absprache handeln. Einzelheiten finden sich in § 383 ff. HGB. Die Wertschöpfung des Kommissionärs besteht neben der Abwicklung der eigentlichen Transaktion im Herstellen des Kontaktes zu potenziellen Käufern. Dies kann persönlich oder durch Bekanntmachung (wie das Ausstellen der Kommissionsware im Schaufenster) passieren. Das Kommissionsgeschäft hat aufgrund der wachsenden Zahl von Handelsvertretern und Vertragshändlern sehr an Bedeutung verloren. Also du bekommst Ware vom Komittenten kostenlos aufs Lager geliefert. Du verkaufst die Ware auf Rechnung des Komittenten, dafür bekommst du wahr- scheinlich eine monatliche Provisionsabrechnung. 1) In deiner Fibu brauchst du nur die Provision verbuchen (Bank an Prov-Erlöse und Umsatzsteuer). 2) Wenn du Zahlungen für den Komittenten einnimmst, verbuchst du (Kasse an Verbindlichkeiten gegenüber Kommittenten). 3) Wenn du die Kasse auf die Bank bringst (Bank an Kasse). 4) Irgendwie musst du das Geld an den Komittenten überweisen (Verbindlichkeiten gegenüber Komittent an Bank). 5) Es wird so sein, dass du die Provision an der Geldüberweisung abziehen darfst. In diesem Falle würde die Buchung 1 entfallen, dafür würde gebucht: (Verbindlichkeiten gegenüber Kommittent an Provisionserlöse und Umsatzsteuer) Die Ausgangsrechnungen werden beim Komittenten verbucht. Die Inventurbewertung würde in den Büchern des Komittenten gemacht. Beim Komissionär (das bist du) wären in deiner Buchhaltung folgende Sachverhalte auftreten: Deine Erträge wäre die Provision. Deine Aufwendungen für die Lagerung und für den Vertrieb wären bei dir Betriebsaufgaben. Der Unterschied zwischen den Provisionserträge abzüglich Betriebsausgaben wären dein Kommissionärs-Gewinn. Er ist gewerbesteuerpflichtig, und einkommen- steuerpflichtig. Die Provisionserträge sind umsatzsteuerpflichtig, die Betriebsausgaben sind vorsteuerabzugfähig. Das wäre das zu diesem Thema.