Wie lange darf sich der Beitragsservice (GEZ) für Bearbeitung zeit lassen?
Hallo, ich bin zum 1.8.2015 in meine eigene Wohnung gezogen (vorher wohnhaft bei meinen Eltern). Etwa im September kam dann der Bescheid für den Beitragsservice mit der Aufforderung, vom 1.7.2015 an den Beitrag zu zahlen. Dem Beitragsservice habe ich mitgeteilt, dass ich erst zum 1.8.2015 umgezogen bin. Daraufhin folgte Ende September/Anfang Oktober ein Brief, mit der Bitte mir eine Kopie des Mietvertrages zukommen zu lassen, aus dem der Mietbeginn herausgeht. Dies hab ich am 6.10.2015 gemacht. Am 14.4.2016 (Also über 6 Monate später!!) kam dann ein Brief, dass leider noch Informationen für die Bearbeitung fehlen. Diese fehlenden Informationen habe ich dem Beitragsservice dann am 14.4.2016 per E-mail (als Bild) zukommen lassen.
Am 2.5.2016 lag dann wieder ein Brief des Beitragsservices im Briefkasten. Dort hieß es, dass man leider den Anhang nicht komplett erkennen kann. Ein Bekannter, dem ich die E-mail mit dem Bild ebenfalls geschickt habe, konnte jedoch alles ohne Problem erkennen. Nun soll ich 220 Euro (1.7.2015-30.6.2016) an Beitrag bezahlen.
Ich habe die benötigten Informationen immer innerhalb von ein paar Tagen an den Beitragsservice weitergeleitet. Kann man rechtlich dagegen vorgehen, da es zwischenzeitlich ja mal 6 Monate gedauert hat, bis eine Antwort seitens des Beitragsservices gab?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
3 Antworten
also zuerst einmal versteh ich auch nicht, daß keine - tröstenden bzw. entschuldigenden - Informationen zwischenzeitlich zu Dir gesandt wurden, also sozusagen in der Zeit vom 06.10.2015 bis 31.12.2015 meinetwegen, um etwas anzumahnen bzw. um Verständnis für die verlängerte Bearbeitungszeit zu bitten, was normal der Fall wäre (ist) ... Stattdessen erst am 14.04.2016 bedeutet eine Umkehr der Verhältnisse, wobei du ja im immer noch nach geltenden `normalen `Sprachgebrauch der Kunde bist, und weil die von diesem Inkassodienst was von Dir wollen...
Aber bei diesem Rechtssystem liegen die Fakten halt anders. Da gibts kein Normal und Kundenwunsch- geschweige Gespräch. Da gibts nur Knete und Abzocke!! Verstecken sich lieber hinter ihrem mammutlangen Wort wie Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der von irgendwelchen Menschen abgeschlossen wurde, denen es gut geht, weil sie mit Sitzen und Labern ihr dickes Geld verdienen und ansonsten nach der Regel, daß eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt , ihre Daseinsberechtigung reflektieren..
Ich würde dich schonen, auch ohne dies ganze Geplänkel. Aber dazu haben die den Grips nicht, geschweige den Mumm..
du hasttest nach eingang des schreibens einen monat zeit die kopie deines mietvertrages zuzuschicken. man kopiert den vertrag, steckt es in einen briefumschlag und schickte es ab. nun liegt es an dir die sache zügig aus der welt zu schaffen oder du zahlst den betrag der offen ist.
natürlich hat der beitragsservice 6 monate zeit zu antworten. tut es aber schneller. immerhin sind von dir ja auch keine vernünftigen schreiben zugegangen. wenn du also 6 monate lang nicht reagierst, ist das schon dreist deinerseits findest du nicht? immerhin bist du beitragsschuldner und nu zahlst du bei weiterer schluderei noch mahngebühren, säumniszuschläge, vollstreckungskosten. du musst zahlen und hättest das die ganze zeit schon machen müssen. der eine monat wird dir bei bewilligung dann gutgeschrieben. ob das noch passiert ist fraglich, du hast die fristen nicht eingehalten.
du hast dich mit allen relevanten unterlagen nicht selbst angemeldet. du hast seitdem nicht gezahlt und schuldest beiträge, damit machst du dich einer ordnungswidrigkeit strafbar. richtig? oder hast du alle beiträge seit juli gezahlt?
wenn der beitragsservice sagt die datei sei nicht zu öffnen, dann stellst du dich hin und diskutierst hohles zeug? dann nimmt man die kopien, einen umschlag und schickt es weg. wo ist dein problem? du machst einen haufen probleme und wunderst dich dann wenn nix passiert. was hast du seit dem 14.4. gemacht? die beiträge endlich bezahlt und die papiere eingereicht die nachgefordert wurden`?
Inwiefern willst du rechtlich vorgehen Wegen 18 EUR? Das ist doch der strittige Betrag. Dass du ab dem 1.8. bezahlen musst, war doch unstrittig, das Geld hättest du zurücklegen müssen.
Ich habe ja alle Fristen eingehalten. Schreiben wurden von mir innerhalb von 2-3 Tagen beantwortet ;) Die benötigten Unterlagen wurden ja auch weg geschickt. Nur meint der Beitragsservice, dass er diese nicht richtig öffnen konnte. Was aber definitiv nicht der Fall sein kann.