Datenschutz - Wie lange speichert das Jobcenter meine Daten? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

3 Antworten

Über deine Sozialversicherungsnummer sind diese Daten u.a. auch an die Rentenversicherung gegangen. Dort sind sie über dein restliches Leben abrufbar.

Ganz bestimmt nicht..Gegenwärtig ist es sogar so,dass Unterlagen vom Briefkasten bis zum Schreibtisch verloren gehen...Das sagt dir aber keiner,kriegste erst mit,wenn kein Geld kommt...

Das Jobcenter, die Arge, das Arbeitsamt, wie auch immer sie sich nennen - sie brauchen Deine Daten, um Dir helfen zu können. Das sollte man bei der ganzen Fragestellung nach Datenschutz nicht vergessen.

Eine Bitte: Stelle Dich nicht auf Stur und Kontra. Irgendwie hört sich Deine Frage bei mir so an, als wollest Du in diese Richtung stänkern. Wenn ich das falsch interpretiere, entschuldige ich mich dafür.

Gesetzliche Grundlage in Begug auf Datenschutz ist das BDSG: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

Dort stehen im §6 Deine Rechte. Im Sinne des BDSG giltst Du als Betroffener, da es um Deine Daten geht. Jede Behörde muss einen Datenschutzbeauftragten benannt haben. An diesen kannst Du Dich auch wenden, der oder die Person wird Dir weiterhelfen können.

freundliche Grüße

Martin