Netto Lohn ohne Pfändung angerechnet, Neuberechnung Hartz IV möglich?

4 Antworten

die geister streiten sich garnicht. die differenz zur pfändung bekommst du natürlich nicht ausgezahlt.

Wenn Du zu Deinem Gehalt noch aufstockendes ALG II beziehst, musst Du Dich um Deine Schuldensituation ( Lohnpfändung ) leider selbst bemühen und bei einem Lohneingang unter dem Pfändungs-Freibetrag z.B. ein "P-Konto" einrichten.

Das Jobcenter wird jedenfalls für die monatlich gepfändete Summe ( allgemeine private Schulden ) hier nicht aufkommen und es auch nicht müssen. 

Sonst würde im übertragenen Sinne ja das Jobcenter Deine privaten Schulden tilgen, was definitiv nicht im Sinne des SGB II oder III ist. Somit wird Deine Lohnpfändung hier genauso behandelt wie rein freiwillige Tilgung privater Schulden. Das Jobcenter bewilligt Dir eine bestimmte Summe an ( ergänzender ) Unterstützung als "Regelleistung", und es ist dann alleinig Deine Sache, was Du mit diesem Geld machst. 

Nachtrag :

selbst wenn Dein Lohn zwar unterhalb der Pfändungs-Freigrenze läge, das ergänzende ALG II in der Summe dann diesen Betrag überschreiten würde, so dürfte von dieser ergänzenden Sozialleistung auch nichts gepfändet werden. Aber dieser Schutz gilt halt nur auf einem P-Konto.


Learyth1988 
Fragesteller
 07.07.2017, 22:04

Erstmal Danke für die Ausfürhliche Antwort, natürlich wäre das sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber es muss dazu ja ne Art gesetzliche Grundlage geben schätze ich mal,sonst würden die das ja so nicht machen.

Möchte meinen als ich Statt meinen Gehaltszettel zum Beispiel Kontoauszuüge eingereicht habe, dass die sich daran orientiert haben, was ich erhalte. (Weiterbewilligungsantrag usw).
Und bei den Auszügen war es ja das, was ich bekommen habe abüglich dieses Betrages der an den dritten Überwiesen wurde.
Natürlich beim Gehaltszettel steht das gesetliche und eben das mit dem dritten.
Wie dem auch sei, diese Servicehotline und dieser sogenannte "Fachliche Verantwortliche" konnten sich nicht einigen, da streiten sich die Geister, meinte ne Nette Stimme am Telefon, doch sie gibt das gern zur Prüfung an das Fachteam und innerhalt der nächsten 5 Tage soll ich dann ne Rückmeldung erhalten....ich bleibe gespannt.

Parhalia2  08.07.2017, 14:19
@Learyth1988

Grundlegend richtet sich das Jobcenter ja auch nach dem tatsächlichen monatlichen Geldeingang, wenn es mal Schwankungen oder Abweichungen von der grundlegenden Anmeldung gibt . Unter Umständen kann das JC auch einige nötige Versicherungen bezüglich ihrer monatlichen Beiträge zu gewissen Anteilen oder Pauschalen berücksichtigen.

Selbst einige Schulden wie z.B. unverschuldete Mietrückstände aus unmittelbarer Zeit vor der Antragstellung kann das Jobcenter je nach Sachlage übernehmen.

Nur halt private Schulden wie jetzt in Deinem geschilderten Fall wird es vermutlich nicht übernehmen. 

Damit wären wir halt wieder beim bereits erwähnten "P-Konto", für dass es halt dann bestimmte Freibeträge gibt . Siehe hier :

https://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html

Wenn Du ergänzendes ALG II bereits beziehst, dann dürftest Du / dürftet Ihr vermutlich ohnehin unterhalb der jeweiligen Pfändungs-Freigrenzen liegen. Diesen Pfändungsschutz hast Du aber nur mit einem P-Konto.

Ich meine hier öfter diesbezüglich gelesen zu haben, dass das bereits zuvor  gepfändete Geld weg ist, wenn man das Konto nicht rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt hatte.

Dass ein teil deines Einkommens gepfändet wird, hat mit dem Leistungsanspruch nichts zu tun. Sonst würde der Staat ja auf Umwegen deine Schulden zahlen.

Du kannst dich gegen die PFÄNDUNG zur Wehr setzen (es versuchen).

Eine Pfändung darf eben nicht dazu führen, dass du dadurch unter das Grundsicherungsniveau fällst. Damit hat der Gläubiger dann eben Pech gehabt.

Wenn dir trotz Aufstockung immer noch eine Betrag gepfändet werden kann, wäre das nur z.B. Geldstrafen oder sonstige Zahlungen, die du dem Staat schuldest.

Soll das Jobcenter etwa deine Schulden übernehmen die du an einen Gläubiger zu zahlen hast bzw.die von deinem Lohn gepfändet werden ?

Learyth1988 
Fragesteller
 07.07.2017, 21:59

Es geht nicht um Ethische oder Moralische Grundsätze oder darum dass mir jemand was zahlt, sondern darum ob es da so etwas wie eine gesetzliche Richtschnur gibt was, das zu Berücksichtigende Einkommen angeht. Weil ja das gesetzliche Netto anders ist, als das was ich tatsächlich bekomme.

isomatte  08.07.2017, 06:14
@Learyth1988

Na sicher gibt es die,deshalb hast du auch diese Antwort von mir bekommen !

Es geht hier nicht darum was du dann tatsächlich an Einkommen zur Verfügung hast,sondern darum wie hoch dein anrechenbares Einkommen anhand deines Einkommens wäre und das geht aus deiner Einkommensbescheinigung bzw.deinem Lohnzettel hervor.

Ein Mensch ohne Pfändung an dritte kann ja auch nicht erst einmal seine Schulden vom Einkommen begleichen und dann eine Berechnung anhand des noch zur Verfügung stehenden Einkommens verlangen.

Wenn du gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommen würdest,dann könntest du diese vom Einkommen zu deinen Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll absetzen,aber doch nicht Schulden die du privat zu begleichen hast.

isomatte  08.07.2017, 06:23
@isomatte

Da gibst du im Internet einfach mal ein ,, Nicht anrechenbares Einkommen im SGB - ll ",da wirst du nichts finden das dazu auch die Tilgung von Schulden gehört !