aufbewahrungsfrist für hartz iv-bescheide
wie lange müssen hartz iv-bescheide aufbewahrt werden?
4 Antworten
Es genügt wenn Du immer den neuesten Bescheid aufbewarst !
Es kann sein daß du den mal bei anderen behörden vorzeigen mußt !
Für alte bescheide interessiert sich kein mensch !
es gibt tatsächlich keine aufbewahrungsfrist.
die behörde ist in der nachweispflicht - nicht der empfänger.
danke für die anwort.
frohe ostern
Die ARGE kann bis zu 10 Jahre eine Rückforderung stellen. Ich würde die Bescheide 10 Jahre aufheben, da man ja eh immer in der Nachweispflicht ist.
nachdem ich doch viele sehr unterschiedliche meinungen hierüber gehört habe,nun die antwort eines anwalts:
es gibt keine. die behörde ist in der nachweispflicht - nicht der hartz-iv-empfänger.
So 5 Jahre würde ich das schon aufheben...auf jeden Fall solange bis alles geregelt ist.
So 5 Jahre wüde ich sie schon aufheben. Warum fragst du das?
schmunzel, aber Lauskat hat die bessere Antwort gegeben.
lol... zweimal die gleiche formulierung :)