Hartz-IV-Empfänger - Vorerbe (Berliner Testament)

4 Antworten

Muss ein Hartz-IV-Empfänge (...) seinen Pflichtteil innerhalb der gesetzlichen Frist nach Tod eines Elternteils einfordern?

Nein.

Würde sonst das Sozialamt dies tun?

Das hat es längst. Denn entgegen manch anderslautender rechtsirriger Meinung ist bereits mit Bezug von Sozialleistungen ein Überleitungsanspruch des Sozialhilfeträgers durch automatischem Übergang Kraft Gesetzes und zwar insoweit, als Leistungen gewährt wurden, eingetreten :-(

Versucht der pflichtteilsberechtigte Sozialhilfeempfänger nunmehr, zur Vermeidung dieser Folgen auf seinen Anspruch zu verzichten, so geht dies ins Leere.

Der einmal entstandene Pflichtteilsanspruch wird zu Gunsten des Sozialhilfeträgers dem Vermögen des Berechtigten zugerechnet, mit dem Erlass würde er seine Hilfebedürftigkeit schuldhaft herbeiführen, was zu einem Wegfall bzw. zu einer Kürzung der Leistungen führt.

Und wer da meint, das kommt schon nicht raus, unterschätzt die Kommunkation der Behörden untereinander mindestens ebenso wie den Wunsch der Erben, über einen etwaig auszukehrenden Pflichtteilsanspruch Klarheit zu bekommen, bevor Rückabwicklung des Nachlasses droht.

Und sollte die erheblichen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren des Amtes bei vorsätzlicher Verletzung der Mitwirkungspflicht kennen.

G imager761

Also zunächst mal: wenn jemand Vorerbe wird, so wird er nicht übergangen. Ein Vorerbe hat auch erstmal per se keinen PFlichtteilsanspruch, da er ja Erbe wurde. Wollte er einen Pflichtteil geltend machen, so müsste er die Vorerbschaft zunächst ausschlagen.. Das kann das Sozialamt aber weder fordern noch selber machen

Was denn noch für ein Pflichtteil, wenn er zu seinen Lebzeiten Vorerbe seiner eigenen Kinder ist? Die bekommen doch von dem Erbe zu Lebzeiten des Vorerben nichts, wovon soll sich dann ein Pflichtteilsanspruch herleiten lassen!?! Sofern er finanzielle Vorzüge aus der Vorerbschaft hat, sind diese lediglich zu melden und haben dann natürlich Einfluß auf seinen Hartz IV-Anspruch.

  1. Ist wohl per Saldo wirklich vermögen zu vererben.
  2. Wird der hartzer im testament zu Gunsten seiner Kinder übergangen.
  3. Könnte er aber seinen pflichtteil am Erbe reklamieren und
  4. müsste er das auch tun aus Sicht der Behörde., da sonst
  5. die ihm stumpf die Alo 2-leitung komplett streichen könnten.
@Atzec

Das wäre evtl. der Fall, wenn er sein Erbe ausschlagen würde!

wenn man pflichtteilsanspruch hat, muss man das ausüben, sonst wird das amt es tun

du kannst doch nicht einfach auf geld verzichten und weiter von h4 leben