Bedarfsgemeinschaft aushebeln

4 Antworten

Ich bin der Meinung, dass ein Privatvertrag die gesetzlichen Vorgaben nicht aushebeln kann.

Korrekt.
Die Pflicht zur Unterstützung ergibt sich UNMITTELBAR aus dem Gesetz. und hat nichts mit der unterhaltsrechtlichen Gütertrennung zu tun.

VirtualSelf  21.06.2014, 21:14

§ 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II i.V.m. § 9 Abs. 2 SGB II

Eine Gütertrennung ist doch nur in einer Scheidungssache relevant. Da wir den Inhalt nicht kennen, dürfte es für diesen Fall keine Anwendung finden.

Ich nehme mal an, dieser Vertrag wurde bei einem Notar abgeschlossen und dementsprechend beglaubigt. Das nennt sich dann Gütertrennung und ist nicht unbedingt unüblich. Damit schließt man aber aus, für den Partner finanziell aufkommen zu müssen. Jeder sorgt für sich selbst. Das hat absoluten Bestand, auch bei der AfA, bzw. beim Jobcenter.

VirtualSelf  21.06.2014, 21:12
Das hat absoluten Bestand, auch bei der AfA, bzw. beim Jobcenter.

Nööö ....

Dann kann ich dich in deiner Meinung nur unterstützen !

Sie können Verträge abschließen wie sie möchten und auch festlegen was sie möchten,das befreit sie jedoch nicht von den gesetzlichen Unterhaltspflichten,die sowohl in einer Ehe,als auch nach einer Trennung bzw.Scheidung zu leisten sind,wenn eine Leistungsfähigkeit besteht.