Das Verfahren wurde bei der Polizei eingestellt

6 Antworten

Das Hausverbot bleibt bestehen!

Der Detektiv hat von dem Hausrecht gebrauch gemacht. Das hat nichts mit dem Ausgang des Strafverfahrens zu tun.

Der Laden kann ohne Angabe von Gründen ein Hausverbot aussprechen. Und das ist unabhängig von irgendwelchen Ermittlungsergebnissen der Polizei.

Hausverbot fallt unter das Zivilrecht, es bleibt bestehen auch wenn alles eingestellt wurde. Wenn du den Laden trotzdem beritzt ist es eine Straftat -Hausfriedensbruch  

ja; das Hausverbot ist zivilrechtlich. Die Strafverfolgung ist davon unabhängig.

Außerdem kann nur ein Staatsanwalt vorladen, dann musst Du erscheinen. Die freundliche Einladung der Polizei ist unverbindlich. Diese warzunehmen ist selten nützlich.

Ja natürlich. Hausverbot hat nichts mit einem Gerichtsverfahren zu tun!